Zuarbeiten rund um die Gesetzgebung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), insbesondere §291-§293 SGB V
Bitte übersenden Sie mir alle Gutachten und sonstige Zuarbeiten die vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags im Gesetzgebungsverfahren für die elektronsiche Gesundheitskarte und deren Telematikinfrastruktur (also insbesondere rund um die §§291,291abc,292,293,299 SGB V) für Abgeordnete des deutschen Bundestags oder auch Ministerien (hier insbesondere für das Bundesgesundheitsministerium) sowie für das Bundeskabinett erstellt wurden.
Meine Anfrage ergibt sich mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 25.06.2015 aus welcher hervorgeht, dass auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags dem Informationsfreiheitsgesetz untersteht.
Teilen Sie mir bitte etwaige Verzögerungen zur Beantwortung meiner Anfrage mit.
Formalia.....
Bitte beachten Sie folgendes:
In Anlehnung an die Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 3 erkläre ich mich in den Fällen, in denen Ausnahmetatbestände nach §§ 3-6 IFG berührt sind, mit einer Unkenntlichmachung diesbezüglicher Informationen einverstanden.
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ich ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen.
Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Falls Ihnen sehr umfangreiche Daten vorliegen sollten, senden Sie mir bitte zur Vermeidung von Kosten vorab eine Übersicht dieser Dokumente zu!
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Sollte mein Anfrage durch das IFG oder UIG nicht gedeckt sein, so bitte ich mein Anliegen als Petition gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden.
Allgemeine Hinweise:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und vielen Dank für Ihre Mühe.
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Juli 2015
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14. August 2015
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