Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene

alle Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene für Minister Wissing zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition Kosten, die durch die Beteiligung von Minister Wissing dem Land entstehen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Zuarbeite…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene [#25216]
Datum
8. November 2017 06:58
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene für Minister Wissing zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition Kosten, die durch die Beteiligung von Minister Wissing dem Land entstehen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „Fragdenstaat.de“ vom 08.11.2017. Aufg…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
AW: Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene [#25216]
Datum
10. November 2017 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „Fragdenstaat.de“ vom 08.11.2017. Aufgrund der Vorgaben des Landestransparenzgesetzes kann Ihre Anfrage derzeit nicht bearbeitet werden. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz muss der Antrag die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erkennen lassen. Dazu gehören neben dem Vor- und Zunamen auch die Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Sinn und Zweck der Erkennbarkeit der Identität ist die Sicherstellung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Bis zur Mitteilung Ihrer vollständigen Identitätsdaten kann Ihr Antrag daher nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz nicht bearbeitet werden. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene“ [#25216]
Datum
10. November 2017 20:37
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25216 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Zweifel an meiner Identität besteht, müsste begründet werden. Hierzu reicht es jedenfalls nicht aus, nur auf die Adresse hinzuweisen, zumal seitens des Landesministeriums gar nicht danach gefragt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre E-Mail vom 10. November 2017 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. November 2017
Datum
17. November 2017 10:57
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 17.11.2017 Gesch.Z.: 4.03.17.120 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre E-Mail vom 10. November 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Eingabe habe ich erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreihe…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
21. November 2017 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 21.11.2017 Gesch.Z.: 4.03.17.120 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Ihre Email vom 10.11.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 11 Abs. 2 S. 1 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) muss der Informationsantrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag erneut unter Nennung Ihres Namens und Ihrer Anschrift an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu richten. Mit freundlichen Grüßen