Zuchtschau des DTK Wuppertal Vohwinkel

Guten Tag,
unser Teckelclub Wuppertal Vohwinkel e.V. möchte am 31.10.20 eine öffentliche Zuchtschau veranstalten.
Frage: Muss diese Veranstaltung außer vom Veterinäramt auch vom Gesundheitsamt genehmigt werden?
Hygienmaßnahmen und Anmeldungen werden durchgeführt!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuchtschau des DTK Wuppertal Vohwinkel [#197490]
Datum
20. September 2020 15:11
An
Gesundheitsamt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, unser Teckelclub Wuppertal Vohwinkel e.V. möchte am 31.10.20 eine öffentliche Zuchtschau veranstalten. Frage: Muss diese Veranstaltung außer vom Veterinäramt auch vom Gesundheitsamt genehmigt werden? Hygienmaßnahmen und Anmeldungen werden durchgeführt!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197490/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Wuppertal
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übersenden Sie mir zu der geplanten öffentliche Zuchtschau am 31.10.2020 so fr…
Von
Gesundheitsamt Wuppertal
Betreff
AW: Zuchtschau des DTK Wuppertal Vohwinkel [#197490]
Datum
23. September 2020 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übersenden Sie mir zu der geplanten öffentliche Zuchtschau am 31.10.2020 so früh wie möglich ein entsprechende schriftlich ausgearbeitetes Hygienekonzept. Da momentan eine Vielzahl von Anfragen und Konzepten übersandt werden, wird die Bearbeitung leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte daher schon jetzt die Verzögerung einer Rückantwort zu entschuldigen. Die wesentlichen Eckpunkte eines Hygienekonzepts sind: -Ansprechpartner -Ort der Veranstaltung -Größe der Veranstaltungsortes -Teilnehmerzahl/ Besucher -Rückverfolgung -Basis Hygiene -Abstandsregeln -Maskenpflicht Im Anhang finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung mit Anlagen. Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Coronaschutzverordnung vorläufig bis zum 30.09.2020 Gültigkeit hat. Es besteht die Möglichkeit, dass danach eine neuere Version erscheint. Die jeweils aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung und die dazu gehörigen Anlagen können Sie hier abrufen: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-ge… Mit freundlichen Grüßen