Zufallszahlen

Anfrage an: Hauptzollamt Berlin

Eine nach Kalenderjahren (1980 bis 2018) und Einreiseort (Bundesland&Stadt respektive Gastland der Gesandtschaft) äufgeschlüsselte Äufstellung der Menge der Zufallszahlen, die bei der Einreise gefunden und auch amtlich bearbeitet wurden (Beispiel: aufsteigend sortiert zurückgegeben oder unauffällig kopiert).

Zum Hintergrund möchte ich anführen, dass seit der Tauss-Affäre immer wieder behauptet wird, dass neue Wege zur Verbreitung illegaler Schriften in Mode gekommen seien. Ersichtlich ließe sich ein mit Zufallszahlen beschriebener Datenträger, den die verdächtige Bürgerin auch noch als „beruhigendes, meditatives, von ihrer thailändischen Schamanin sehr empfohlenes Meeresrauschen“ deklariert hat, nutzen, um eMails, die scheinbar wiederum lediglich ähnliches „Meeresrauschen“ enthalten, durch eine einfache Addition in einer Restklassengruppe (Bsp.: 0+0=0, 0+1=1, 1+0=1, 1+1=0) in potentiell Zugangs-beschränkten Inhalt umzuwandeln. Dieses Verfahren wurde laut Wikipedia von dem amerikanischen Kryptologen Frank Miller bereits im Jahre 1882 vorgeschlagen und könnte somit in den einschlägigen Kreisen mittlerweile gut bekannt sein, zumal seine Anwendung heutzutage keinerlei technische Hürde darstellt (Datenträger: 2TB SSD, öffentliches Internet: 10MB/sec, Computer: 1GB/sec).

Bitte nennen Sie auch die häufigsten frischen Einreisestempel in dem Reisepass des jeweiligen Verdächtigen (Beispiel: Malediven, Marokko, Philippinen, Thailand, U.S.A).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine nach K…
An Hauptzollamt Berlin Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Zufallszahlen [#180002]
Datum
11. Februar 2020 12:06
An
Hauptzollamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine nach Kalenderjahren (1980 bis 2018) und Einreiseort (Bundesland&Stadt respektive Gastland der Gesandtschaft) äufgeschlüsselte Äufstellung der Menge der Zufallszahlen, die bei der Einreise gefunden und auch amtlich bearbeitet wurden (Beispiel: aufsteigend sortiert zurückgegeben oder unauffällig kopiert). Zum Hintergrund möchte ich anführen, dass seit der Tauss-Affäre immer wieder behauptet wird, dass neue Wege zur Verbreitung illegaler Schriften in Mode gekommen seien. Ersichtlich ließe sich ein mit Zufallszahlen beschriebener Datenträger, den die verdächtige Bürgerin auch noch als „beruhigendes, meditatives, von ihrer thailändischen Schamanin sehr empfohlenes Meeresrauschen“ deklariert hat, nutzen, um eMails, die scheinbar wiederum lediglich ähnliches „Meeresrauschen“ enthalten, durch eine einfache Addition in einer Restklassengruppe (Bsp.: 0+0=0, 0+1=1, 1+0=1, 1+1=0) in potentiell Zugangs-beschränkten Inhalt umzuwandeln. Dieses Verfahren wurde laut Wikipedia von dem amerikanischen Kryptologen Frank Miller bereits im Jahre 1882 vorgeschlagen und könnte somit in den einschlägigen Kreisen mittlerweile gut bekannt sein, zumal seine Anwendung heutzutage keinerlei technische Hürde darstellt (Datenträger: 2TB SSD, öffentliches Internet: 10MB/sec, Computer: 1GB/sec). Bitte nennen Sie auch die häufigsten frischen Einreisestempel in dem Reisepass des jeweiligen Verdächtigen (Beispiel: Malediven, Marokko, Philippinen, Thailand, U.S.A).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 180002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180002 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Hauptzollamt Berlin
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 1 Sehr geehrter Herr Wörner, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass im Ges…
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
AW: Zufallszahlen [#180002]
Datum
12. Februar 2020 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 1 Sehr geehrter Herr Wörner, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass im Geschäftsbereich des Hauptzollamtes Berlin keine Ihrer Anfrage entsprechenden Angaben bzw. Daten vorliegen. Ich weise darauf hin, dass im Geschäftsbereich des Hauptzollamtes Berlin kein Reiseverkehr stattfindet. Für diese Auskunft erhebe ich keine Gebühren auf Grundlage der IFGGebV. Mit freundlichen Grüßen