Zufallszahlen

Eine nach Kalenderjahren (1980 bis 2018) und Art der Bearbeitung (Beispiel: gar keine, Sortiert, Kopiert) äufgeschlüsselte Äufstellung der Menge der Zufallszahlen, die bei der Einreise am Flughafen Frankfurt/Main gefunden.

Zum Hintergrund möchte ich anführen, dass seit der Tauss-Affäre immer wieder behauptet wird, dass neue Wege zur Verbreitung illegaler Schriften in Mode gekommen seien. Ersichtlich ließe sich ein mit Zufallszahlen beschriebener Datenträger, den die verdächtige Bürgerin auch noch als „beruhigendes, meditatives, von ihrer thailändischen Schamanin sehr empfohlenes Meeresrauschen“ deklariert hat, nutzen, um eMails, die scheinbar wiederum lediglich ähnliches „Meeresrauschen“ enthalten, durch eine einfache Addition in einer Restklassengruppe (Beispiel: G({0,1},+) mit folgendem Plus-Operator: 0+0=0, 0+1=1, 1+0=1, 1+1=0) in potentiell Zugangs-beschränkten Inhalt umzuwandeln. Dieses Verfahren wurde laut Wikipedia von dem amerikanischen Kryptologen Frank Miller bereits im Jahre 1882 vorgeschlagen und könnte somit in den einschlägigen Kreisen mittlerweile gut bekannt sein, zumal seine Anwendung heutzutage keinerlei technische Hürde darstellt (Datenträger: 2TB SSD, öffentliches Internet: 10MB/sec, Computer: 1GB/sec).

Bitte nennen Sie auch die häufigsten frischen (weniger als vier Wochen) Einreisestempel in dem Reisepass des jeweiligen Verdächtigen (Beispiel: Malediven, Marokko, Philippinen, Thailand, U.S.A).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • 0 Follower:innen
Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine nach K…
An Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Zufallszahlen [#180199]
Datum
12. Februar 2020 12:11
An
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine nach Kalenderjahren (1980 bis 2018) und Art der Bearbeitung (Beispiel: gar keine, Sortiert, Kopiert) äufgeschlüsselte Äufstellung der Menge der Zufallszahlen, die bei der Einreise am Flughafen Frankfurt/Main gefunden. Zum Hintergrund möchte ich anführen, dass seit der Tauss-Affäre immer wieder behauptet wird, dass neue Wege zur Verbreitung illegaler Schriften in Mode gekommen seien. Ersichtlich ließe sich ein mit Zufallszahlen beschriebener Datenträger, den die verdächtige Bürgerin auch noch als „beruhigendes, meditatives, von ihrer thailändischen Schamanin sehr empfohlenes Meeresrauschen“ deklariert hat, nutzen, um eMails, die scheinbar wiederum lediglich ähnliches „Meeresrauschen“ enthalten, durch eine einfache Addition in einer Restklassengruppe (Beispiel: G({0,1},+) mit folgendem Plus-Operator: 0+0=0, 0+1=1, 1+0=1, 1+1=0) in potentiell Zugangs-beschränkten Inhalt umzuwandeln. Dieses Verfahren wurde laut Wikipedia von dem amerikanischen Kryptologen Frank Miller bereits im Jahre 1882 vorgeschlagen und könnte somit in den einschlägigen Kreisen mittlerweile gut bekannt sein, zumal seine Anwendung heutzutage keinerlei technische Hürde darstellt (Datenträger: 2TB SSD, öffentliches Internet: 10MB/sec, Computer: 1GB/sec). Bitte nennen Sie auch die häufigsten frischen (weniger als vier Wochen) Einreisestempel in dem Reisepass des jeweiligen Verdächtigen (Beispiel: Malediven, Marokko, Philippinen, Thailand, U.S.A).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 180199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180199 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Worner, ich bestätige hiermit den Ein…
Von
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Betreff
Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz
Datum
18. Februar 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Worner, ich bestätige hiermit den Eingang ihres Antrages vom 12.02.2020 nach dem IFG/UIG/VIG. Leider kann ich mit der Begrifflichkeit "Menge der Zufallszahlen" kein Rückschluss auf ihre Intention schließen. Ich bitte sie ihren Antrag zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
Arne Wörner
AW: Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz [#180199] Sehr geehrte<< Anrede >> ihre …
An Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen Details
Von
Arne Wörner
Betreff
AW: Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz [#180199]
Datum
18. Februar 2020 14:03
An
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ihre Antwort habe ich soeben erhalten. Soeben habe ich gesehen, dass in meinem Antrag vom 2020-02-12 das Wort „wurden“ fehlt. Der Satz sollt also lauten: „Eine nach Kalenderjahren (1980 bis 2018) und Art der Bearbeitung (Beispiel: gar keine, Sortiert, Kopiert) äufgeschlüsselte Äufstellung der Menge der Zufallszahlen, die bei der Einreise am Flughafen Frankfurt/Main gefunden wurden.“ Zu Ihrer Frage nach meiner Intention möchte ich folgendes ausführen: Ich würde gerne sehen, ob die Zahl der Zufallszahlen, die dem Staat beim Grenzübergang auffallen, zunimmt. Fiktives Beispiel: 1980 : insgesamt 1 Million Bits am Flughafen Frankfurt/Main 1990 : insgesamt 10 Millionen Bits am Flughafen Frankfurt/Main 2000 : insgesamt 1 Milliarde Bits am Flughafen Frankfurt/Main 2010 : insgesamt 1 Billion Bits am Flughafen Frankfurt/Main 2012 : insgesamt 1 Billiarde Bits am Flughafen Frankfurt/Main 2014 : insgesamt 1 Trillion Bits am Flughafen Frankfurt/Main Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 180199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180199

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Wörner, ich beziehe mich auf ihre E-M…
Von
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Betreff
Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. März 2020 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, ich beziehe mich auf ihre E-Mail vom 18.02.2020 und teile dazu folgendes mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen beim Hauptzollamt nicht vor. Auch eine interne Recherche in den Aktenbeständen hat zu keinem Ergebnis geführt. § 1 Absatz 1 IFG gewährt gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen i. S. d. § 2 Nummer 1 IFG. Nach § 1 Absatz 2 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen bzw. Akten. Einen Anspruch auf Informationsbeschaffung vermittelt das IFG nicht. Ich bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen