Zugang zu Informationen

mich interessiert der Krankenstand in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes. Wie hoch ist der Krankenstand (Zahl der Krankentage und jeweils Zahl der Beschäftigen) in den einzelnen Haftanstalten in den Jahren 2021, 2022 und 2023.

Zudem möchte ich gerne die Zahl der unbesetzten Stellen im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes und der FAchdienste: Sozialdienst einerseits und psychologischer Dienst andererseits in den Jahren 2022 und 2023 wissen.

Da es sich um eine einfache Anfrage von Ihrem Haus vorliegenden Daten handelt, beantrage ich von Kostenerhebung abzusehen. Ich will auch keine Kopien, mir genügt die Auflistung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    14. Oktober 2023
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Thomas Meyer-Falk
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mich interessiert der Krankenstand…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Thomas Meyer-Falk
Betreff
Zugang zu Informationen [#288130]
Datum
12. September 2023 13:02
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mich interessiert der Krankenstand in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes. Wie hoch ist der Krankenstand (Zahl der Krankentage und jeweils Zahl der Beschäftigen) in den einzelnen Haftanstalten in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Zudem möchte ich gerne die Zahl der unbesetzten Stellen im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes und der FAchdienste: Sozialdienst einerseits und psychologischer Dienst andererseits in den Jahren 2022 und 2023 wissen. Da es sich um eine einfache Anfrage von Ihrem Haus vorliegenden Daten handelt, beantrage ich von Kostenerhebung abzusehen. Ich will auch keine Kopien, mir genügt die Auflistung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk Anfragenr: 288130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288130/ Postanschrift Thomas Meyer-Falk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyer-Falk

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 12. September 2023
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. September 2023
Datum
20. September 2023 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen