Zugang zu KV-Safenet.de

nach der Dokumentation https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/it_arztpraxis/2023-01-31_Anleitung_Zugang_OnlinePortal_TI_SNK.pdf ist für den Zugang ein /15 Netzwerksegment freizugegen. Damit entfältt für dieses Netzwerk der gesamte Perimeter-Schutz und die Praxisnetze sind praktisch aus dem gesamten /15 Subnet erreichbar. Was zu einem hohen Angriffsvektor für Arztpraxen führen dürfte.
Damit dürften die Ärzt:innen weder die Anforderungen der ISO 27001 noch die Anforderungen aus Kapitel 4 DSGVO erfüllen können.
Nach dem Vortag von Christina Lekati unter https://god.owasp.de/2023/schedule/slides/Christina%20Lekati%20--%20What%20if%20the%20User%20Opens%20Back%20Door%20to%20Strangers.pdf werden regelmäßig weiche Ziele, wie Personen, häufig Admins, von Dienstleistern durch einen Angriff auf deren soziales Umfeld kompromititert. Danach werden typischerweise die Netzwerke der Dienstleister und dann die Netzwerke der Targets selber übernommen. Oft geschieht dies durch die VPN-Zugänge der Dienstleister.
Durch die Anweisung zur Öffnung des /15 Subnets dürfte klar sein, dass der Perimeter-Schutz der KVB lediglich in Richtung internet wirksam sein dürfte. Backdoor-Angriffe über Dienstleister sind damit einfach möglich, da innerhalb des Netzes kein Perimeterschutz auf Basis konkreter P2P und einer Limitierung der Ports und eine konsequenten Umsetzung einer Zero-Trust-Architektur mehr besteht.

Bitte senden Sie mit alle Unterlagen, Dokuments, eMails, Schreiben, Arbeitsanweisungen, ISO 27001-Certifkate, die Gefährdungsbeurteilung, die Datenschutzfolgenabschätzungen, alles AVV mit Dienstleistern, alle Dienstleister, alle Abwehrmaßnahmen zum SocialEngeneering, alle Notfallpläne, zum Perimeter-Schutz gegen Backdoor-Angrife und zur Detection von Netzwerk Anomalien zu.

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  • Datum
    3. September 2023
  • Frist
    10. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach d…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugang zu KV-Safenet.de [#287547]
Datum
3. September 2023 06:37
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach der Dokumentation https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/it_arztpraxis/2023-01-31_Anleitung_Zugang_OnlinePortal_TI_SNK.pdf ist für den Zugang ein /15 Netzwerksegment freizugegen. Damit entfältt für dieses Netzwerk der gesamte Perimeter-Schutz und die Praxisnetze sind praktisch aus dem gesamten /15 Subnet erreichbar. Was zu einem hohen Angriffsvektor für Arztpraxen führen dürfte. Damit dürften die Ärzt:innen weder die Anforderungen der ISO 27001 noch die Anforderungen aus Kapitel 4 DSGVO erfüllen können. Nach dem Vortag von Christina Lekati unter https://god.owasp.de/2023/schedule/slides/Christina%20Lekati%20--%20What%20if%20the%20User%20Opens%20Back%20Door%20to%20Strangers.pdf werden regelmäßig weiche Ziele, wie Personen, häufig Admins, von Dienstleistern durch einen Angriff auf deren soziales Umfeld kompromititert. Danach werden typischerweise die Netzwerke der Dienstleister und dann die Netzwerke der Targets selber übernommen. Oft geschieht dies durch die VPN-Zugänge der Dienstleister. Durch die Anweisung zur Öffnung des /15 Subnets dürfte klar sein, dass der Perimeter-Schutz der KVB lediglich in Richtung internet wirksam sein dürfte. Backdoor-Angriffe über Dienstleister sind damit einfach möglich, da innerhalb des Netzes kein Perimeterschutz auf Basis konkreter P2P und einer Limitierung der Ports und eine konsequenten Umsetzung einer Zero-Trust-Architektur mehr besteht. Bitte senden Sie mit alle Unterlagen, Dokuments, eMails, Schreiben, Arbeitsanweisungen, ISO 27001-Certifkate, die Gefährdungsbeurteilung, die Datenschutzfolgenabschätzungen, alles AVV mit Dienstleistern, alle Dienstleister, alle Abwehrmaßnahmen zum SocialEngeneering, alle Notfallpläne, zum Perimeter-Schutz gegen Backdoor-Angrife und zur Detection von Netzwerk Anomalien zu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287547/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Fragen möchte unter Beachtung des Cyber-Brief des BfV unter https://www.verfassungsschutz.de/Sha…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu KV-Safenet.de [#287547]
Datum
4. September 2023 09:06
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Fragen möchte unter Beachtung des Cyber-Brief des BfV unter https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/cyberabwehr/2023-02-bfv-cyber-brief.pdf?__blob=publicationFile&v=2 einigen Nachdruck verleihen. Insbesondere ist nach meiner Einschätzung der notwendige Hardware Token, nicht erforderlich, was eine Reduzierung der Sicherheit bedeutet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287547/
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
IFG Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin, Ihr Zeichen: 287547 Sehr << Antragsteller:in >> mi…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
IFG Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin, Ihr Zeichen: 287547
Datum
19. September 2023 08:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 04.09.2023, eingegangen am 04.09.2023 beantragten Sie eine Auskunft auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Berlin) zu Fragen betreffend Unterlagen, Dokuments, eMails, Schrieben, Arbeitsanweisungen, ISO 27001-Certifikate, die Gefährdungsbeurteilung, die Datenschutzfolgenabschätzungen, alles AVV mit Dienstleistern, alle Dienstleister, aale Abwehrmaßnahmen zum SocialEngineering, alle Notfallpläne, zum Perimeter-Schutz gegen Backdoor-Angriffe und zur Detection von Netzwek Anomalien. Die nun als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung senden wir Ihnen auf dem Postweg und vorab per E-Mail zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin, Ihr Zeichen: 287547 [#287547] Sehr << Anrede >>…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin, Ihr Zeichen: 287547 [#287547]
Datum
19. September 2023 09:33
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Nachricht. Auf den postalischen Zugang verzichte ich aus Umweltschutzgründen gerne. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287547/
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
AW: IFG Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin, Ihr Zeichen: 287547 [#287547] Sehr << Antragsteller:i…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
AW: IFG Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin, Ihr Zeichen: 287547 [#287547]
Datum
19. September 2023 09:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne verzichten wir auf den postalischen Zugang. Anbei ist die Eingangsbestätigung mit korrektem Eingangsdatum ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abweisung Information nicht vorhanden
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung Information nicht vorhanden
Datum
17. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Abweisung Information nicht vorhanden [#287547] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Informa…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abweisung Information nicht vorhanden [#287547]
Datum
24. November 2023 13:09
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Informationen. Ich finde die Idee sehr gut, sich direkt mit Ihrer IT auseinander zu setzen. Ich denke jedoch mein Ziel ist erreicht, die KV denkt über das Szenario nach,und die Forderungen der NIS-2 Richtlinie dürften ein übrigens tun. Ich erkläre hiermit Rechtsmittelverzicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287547/