Zugang zu Nachrichten für Luftfahrer (NfL)
Anfrage an:
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Woher bekomme ich die Informationen (NfL) ohne kostenpflichtiges Abo bei der Fa Eisenschmidt GmbH?
Die DFS veröffendlicht verbindliche Bekanntmachungen und Anordnungen, an die sich der Luftfahrer halten muß, den Zugang zu diesen Informationen bekommt man aber nur kostenpflichtig.
Ich denke, hier liegt ein Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz vor. Wie kann man einerseits verlangen, daß sich jeder an die Bekanntmachungen und Anordnungen hält, aber der Zugang dazu bezahlt werden muß?
Anfrage abgelehnt
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Datum15. Januar 2019
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19. Februar 2019
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11 Follower:innen
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nachlesen.
In der NFL wurden, so weit ich mich erinnern kann z.B. Funkfrequenzen neu zugeordnet. Ohne freien Zugang auf soche Informationen wird es schwierig, die vorgeschriebenen Frequenzen zu nutzen. - Zum Thema woanders Kommuniziert ist in der Praxis so, daß jemand für den Zugriff auf die NfL zahlt und sich dann erbarmt und diese dann im Internet (verbotener Weise) veröffentlicht.