Zugang zu Nachrichten für Luftfahrer (NfL)

Woher bekomme ich die Informationen (NfL) ohne kostenpflichtiges Abo bei der Fa Eisenschmidt GmbH?
Die DFS veröffendlicht verbindliche Bekanntmachungen und Anordnungen, an die sich der Luftfahrer halten muß, den Zugang zu diesen Informationen bekommt man aber nur kostenpflichtig.
Ich denke, hier liegt ein Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz vor. Wie kann man einerseits verlangen, daß sich jeder an die Bekanntmachungen und Anordnungen hält, aber der Zugang dazu bezahlt werden muß?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 11 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Woher bekomme ic…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugang zu Nachrichten für Luftfahrer (NfL) [#42460]
Datum
15. Januar 2019 18:38
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Woher bekomme ich die Informationen (NfL) ohne kostenpflichtiges Abo bei der Fa Eisenschmidt GmbH? Die DFS veröffendlicht verbindliche Bekanntmachungen und Anordnungen, an die sich der Luftfahrer halten muß, den Zugang zu diesen Informationen bekommt man aber nur kostenpflichtig. Ich denke, hier liegt ein Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz vor. Wie kann man einerseits verlangen, daß sich jeder an die Bekanntmachungen und Anordnungen hält, aber der Zugang dazu bezahlt werden muß?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Januar 2019 18:44
Status
Warte auf Antwort

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Kein Nachrichtentext
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB