Zugang zu zahnmedizinischen Kassenleistungen und Versorgung durch Dentnet-Kooperationspraxen nicht gewährleistet?
Antrag nach dem IFG
Sehr geehhrter Herr Storm,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, erteilen Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie Akteneinsicht. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Sachverhalt:
Dentnet-Praxen gewähren zunehmend keine zahnmedizinische Versorgung, u.a. auf Grundlage der der PAR-Richtlinie vom 13.5.2022, der Behandlungsrichtline vom 9.3.2022, der Parodontaltherapie nach GKV.
Stattdessen verlagen sie die Zahlung von IGeL-Leistungen.
https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/zaehne/professionelle-zahnreinigung/wie-zahnarzt-finden_15046
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2817/PAR-RL_2021-12-16_iK-2022-05-13.pdf
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2784/RL-Z_Behandlung_2021-12-16_iK-2022-03-09.pdf
https://par-richtlinie.de/wp-content/uploads/2021/08/Uebersicht-PAR-RL.pdf
1. Sind die o.g. Richtlinien noch in Kraft und rechtsverbindlich für die Dentnet-Praxen?
2. Wie unterstützt die DAK die Versicherten, wenn Dent-Zahnarztpraxen diese Kassenleistungen nicht erbringen wollen (Schriftwechsel liegt vor)? Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen hat sie ergriffen?
3. Ist der Bewilligungsbescheid zur PAR-Behandlung nur an eine Zahnarztpraxis gebunden? Auf welcher Verwaltungsentscheidung gründend stellt die DAK Gesundheit die Kriterien für einen berechtigten Praxiswechsel unter Geheimnisschutz?
4. Behindert die DAK Gesundheit die freie Arztwahl, § 76 SGB V, der Versicherten, wenn Dentnet-Praxen die Kassenleistungen nicht erbringen, § 17 Abs. 1, 3 Satz 1 BMVZ?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__76.html
file:///C:/Users/Ulrike/Downloads/bmv-z-2023-06-07_gesamtausgabe.pdf
5. Zahnmedizinische Anamnese, Diagnostik und Therapie muss durch einen Zahnarzt/eine Zahnärztin erfolgen oder kann durch anderes Zahnarztpraxispersonal erfolgen? Welche zahnmedizinischen Leistungen können durch anderes Personal erbracht werden?
6. Auf welcher Verwaltungsentscheidung gründend, beraten, klären und beauskunften die DAK-Mitarbeitenden die Versicherten nicht frühzeitig, §§ 13 ff. SGB I, SGB V, §§ 17, 18 BMVZ
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__15.html
https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html#
7. Nach § 305 SGB V ist die DAK Gesundheit verpflichtet, die Versicherten über in Anspruch genommene Leistungen und Kosten zu unterrichten - Patientenquittung. Warum wird diese nicht erteilt, wenn sie zur Klärung der bereits abgerechneten zahnmedizinischen Leistungen herangezogen werden kann und diese Abrechnungsdaten der DAK vorliegen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum11. Juli 2023
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15. August 2023
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