Zugang zu zahnmedizinischen Kassenleistungen und Versorgung durch Dentnet-Kooperationspraxen nicht gewährleistet?

Anfrage an: DAK-Gesundheit

Antrag nach dem IFG

Sehr geehhrter Herr Storm,

bitte senden Sie mir Folgendes zu, erteilen Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie Akteneinsicht. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Sachverhalt:

Dentnet-Praxen gewähren zunehmend keine zahnmedizinische Versorgung, u.a. auf Grundlage der der PAR-Richtlinie vom 13.5.2022, der Behandlungsrichtline vom 9.3.2022, der Parodontaltherapie nach GKV.
Stattdessen verlagen sie die Zahlung von IGeL-Leistungen.

https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/zaehne/professionelle-zahnreinigung/wie-zahnarzt-finden_15046

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2817/PAR-RL_2021-12-16_iK-2022-05-13.pdf
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2784/RL-Z_Behandlung_2021-12-16_iK-2022-03-09.pdf
https://par-richtlinie.de/wp-content/uploads/2021/08/Uebersicht-PAR-RL.pdf

1. Sind die o.g. Richtlinien noch in Kraft und rechtsverbindlich für die Dentnet-Praxen?

2. Wie unterstützt die DAK die Versicherten, wenn Dent-Zahnarztpraxen diese Kassenleistungen nicht erbringen wollen (Schriftwechsel liegt vor)? Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen hat sie ergriffen?

3. Ist der Bewilligungsbescheid zur PAR-Behandlung nur an eine Zahnarztpraxis gebunden? Auf welcher Verwaltungsentscheidung gründend stellt die DAK Gesundheit die Kriterien für einen berechtigten Praxiswechsel unter Geheimnisschutz?

4. Behindert die DAK Gesundheit die freie Arztwahl, § 76 SGB V, der Versicherten, wenn Dentnet-Praxen die Kassenleistungen nicht erbringen, § 17 Abs. 1, 3 Satz 1 BMVZ?

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__76.html
file:///C:/Users/Ulrike/Downloads/bmv-z-2023-06-07_gesamtausgabe.pdf

5. Zahnmedizinische Anamnese, Diagnostik und Therapie muss durch einen Zahnarzt/eine Zahnärztin erfolgen oder kann durch anderes Zahnarztpraxispersonal erfolgen? Welche zahnmedizinischen Leistungen können durch anderes Personal erbracht werden?

6. Auf welcher Verwaltungsentscheidung gründend, beraten, klären und beauskunften die DAK-Mitarbeitenden die Versicherten nicht frühzeitig, §§ 13 ff. SGB I, SGB V, §§ 17, 18 BMVZ

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__15.html
https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html#

7. Nach § 305 SGB V ist die DAK Gesundheit verpflichtet, die Versicherten über in Anspruch genommene Leistungen und Kosten zu unterrichten - Patientenquittung. Warum wird diese nicht erteilt, wenn sie zur Klärung der bereits abgerechneten zahnmedizinischen Leistungen herangezogen werden kann und diese Abrechnungsdaten der DAK vorliegen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Antrag nach dem IFG Sehr geehhrter Herr Storm, bitte senden Sie mir Folgendes zu, erteilen Sie mir Auskunft bzw.…
An DAK-Gesundheit Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Zugang zu zahnmedizinischen Kassenleistungen und Versorgung durch Dentnet-Kooperationspraxen nicht gewährleistet? [#283670]
Datum
11. Juli 2023 14:10
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehhrter Herr Storm, bitte senden Sie mir Folgendes zu, erteilen Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie Akteneinsicht. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Sachverhalt: Dentnet-Praxen gewähren zunehmend keine zahnmedizinische Versorgung, u.a. auf Grundlage der der PAR-Richtlinie vom 13.5.2022, der Behandlungsrichtline vom 9.3.2022, der Parodontaltherapie nach GKV. Stattdessen verlagen sie die Zahlung von IGeL-Leistungen. https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/zaehne/professionelle-zahnreinigung/wie-zahnarzt-finden_15046 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2817/PAR-RL_2021-12-16_iK-2022-05-13.pdf https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2784/RL-Z_Behandlung_2021-12-16_iK-2022-03-09.pdf https://par-richtlinie.de/wp-content/uploads/2021/08/Uebersicht-PAR-RL.pdf 1. Sind die o.g. Richtlinien noch in Kraft und rechtsverbindlich für die Dentnet-Praxen? 2. Wie unterstützt die DAK die Versicherten, wenn Dent-Zahnarztpraxen diese Kassenleistungen nicht erbringen wollen (Schriftwechsel liegt vor)? Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen hat sie ergriffen? 3. Ist der Bewilligungsbescheid zur PAR-Behandlung nur an eine Zahnarztpraxis gebunden? Auf welcher Verwaltungsentscheidung gründend stellt die DAK Gesundheit die Kriterien für einen berechtigten Praxiswechsel unter Geheimnisschutz? 4. Behindert die DAK Gesundheit die freie Arztwahl, § 76 SGB V, der Versicherten, wenn Dentnet-Praxen die Kassenleistungen nicht erbringen, § 17 Abs. 1, 3 Satz 1 BMVZ? https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__76.html file:///C:/Users/Ulrike/Downloads/bmv-z-2023-06-07_gesamtausgabe.pdf 5. Zahnmedizinische Anamnese, Diagnostik und Therapie muss durch einen Zahnarzt/eine Zahnärztin erfolgen oder kann durch anderes Zahnarztpraxispersonal erfolgen? Welche zahnmedizinischen Leistungen können durch anderes Personal erbracht werden? 6. Auf welcher Verwaltungsentscheidung gründend, beraten, klären und beauskunften die DAK-Mitarbeitenden die Versicherten nicht frühzeitig, §§ 13 ff. SGB I, SGB V, §§ 17, 18 BMVZ https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__15.html https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html# 7. Nach § 305 SGB V ist die DAK Gesundheit verpflichtet, die Versicherten über in Anspruch genommene Leistungen und Kosten zu unterrichten - Patientenquittung. Warum wird diese nicht erteilt, wenn sie zur Klärung der bereits abgerechneten zahnmedizinischen Leistungen herangezogen werden kann und diese Abrechnungsdaten der DAK vorliegen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 283670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283670/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
DAK-Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kopetzky, vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Antwortschreiben finden Sie anbei. Wir wünsch…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
AW: Zugang zu zahnmedizinischen Kassenleistungen und Versorgung durch Dentnet-Kooperationspraxen nicht gewährleistet? [#283670]
Datum
20. Dezember 2023 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kopetzky, vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Antwortschreiben finden Sie anbei. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch, Team-IFG DAK-Gesundheit Justiziariat (0019 00) Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> www.dak.de www.facebook.com/dakgesundheit www.instagram.com/dakgesundheit www.youtube.com/dakgesundheit

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ulrike Kopetzky
Sehr << Anrede >> ich habe heute dem DAK-Vorstand eine Frist gesetzt, den unzulässig von Ihnen abgewi…
An DAK-Gesundheit Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Zugang zu zahnmedizinischen Kassenleistungen und Versorgung durch Dentnet-Kooperationspraxen nicht gewährleistet? [#283670]
Datum
23. Januar 2024 18:50
An
DAK-Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe heute dem DAK-Vorstand eine Frist gesetzt, den unzulässig von Ihnen abgewiesenen IFG-Antrag vom 11.7.23 zu berichtigen. Der DAK Gesundheit - u.a. Vorstand, Dentalzentrum Potsdam und Bielefeld - lagen zum Zeitpunkt der IFG-Entscheidung die Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 283670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283670/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>