Zugang zur Einsatzdokumentation "Spiegel TV - Die Remmos und die Juwelen"
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG
Guten Tag,
ein Beitrag des Sendeformats "Spiegel TV" mit dem Titel "Die Remmos und die Juwelen" verwendet Videomaterial, welches aus der Einsatzdokumentation des LKA Sachsen stammt.
Diesbezüglich legen Sie bitte alle internen Protokolle und Schriftstücke vor, die den Entscheidungsprozess dokumentieren, der letztlich zur Übergabe des Videomaterials an die Journalisten von "Spiegel TV" geführt hat.
Die Korrespondenz von "Spiegel TV", die aus pressefreiheitlichen Gesichtspunkten einen besonderen Schutz genießt, brauchen Sie hierbei nicht inkludieren! Die Schwärzung einzelner Textpassagen aus datenschutzrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Gründen, insofern dies nicht die Nachvollziehbarkeit des Texts signifikant beeinträchtigt, räume ich Ihnen ein. Dokumente, die dem Geheimschutz unterliegen, sind selbstverständlich von meiner Anfrage ausgenommen, wobei bei dem vorliegenden Anfragesachverhalt keine nachvollziehbaren Gründe für einen Geheimschutz vorliegen, da keine operativen oder ermittlerischen Belange berührt werden.
Ergänzende Verständnisfrage: Ist die Annahme korrekt, dass die Journalisten von "Spiegel TV" kein besonderes Privileg genießen und der Zugang zur Einsatzdokumentation Ihrer Einheiten allen Journalisten und Interessierten auf Anfrage gewährt wird? Falls nein: nach welchen Kriterien bestimmten Sie, wer Zugang zu Ihrer Einsatzdokumentation erhält? Bitte legen Sie ggf. vorhandene interne Vorgaben / Richtlinien vor!
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.
Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum25. Oktober 2023
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28. November 2023
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