Zugang zur Einsatzdokumentation "Spiegel TV - Die Remmos und die Juwelen"

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Guten Tag,

ein Beitrag des Sendeformats "Spiegel TV" mit dem Titel "Die Remmos und die Juwelen" verwendet Videomaterial, welches aus der Einsatzdokumentation des LKA Sachsen stammt.

Diesbezüglich legen Sie bitte alle internen Protokolle und Schriftstücke vor, die den Entscheidungsprozess dokumentieren, der letztlich zur Übergabe des Videomaterials an die Journalisten von "Spiegel TV" geführt hat.

Die Korrespondenz von "Spiegel TV", die aus pressefreiheitlichen Gesichtspunkten einen besonderen Schutz genießt, brauchen Sie hierbei nicht inkludieren! Die Schwärzung einzelner Textpassagen aus datenschutzrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Gründen, insofern dies nicht die Nachvollziehbarkeit des Texts signifikant beeinträchtigt, räume ich Ihnen ein. Dokumente, die dem Geheimschutz unterliegen, sind selbstverständlich von meiner Anfrage ausgenommen, wobei bei dem vorliegenden Anfragesachverhalt keine nachvollziehbaren Gründe für einen Geheimschutz vorliegen, da keine operativen oder ermittlerischen Belange berührt werden.

Ergänzende Verständnisfrage: Ist die Annahme korrekt, dass die Journalisten von "Spiegel TV" kein besonderes Privileg genießen und der Zugang zur Einsatzdokumentation Ihrer Einheiten allen Journalisten und Interessierten auf Anfrage gewährt wird? Falls nein: nach welchen Kriterien bestimmten Sie, wer Zugang zu Ihrer Einsatzdokumentation erhält? Bitte legen Sie ggf. vorhandene interne Vorgaben / Richtlinien vor!

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, ein Beitrag des Sendeformats "Spiegel TV" mit de…
An Landeskriminalamt Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugang zur Einsatzdokumentation "Spiegel TV - Die Remmos und die Juwelen" [#290984]
Datum
25. Oktober 2023 14:55
An
Landeskriminalamt Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, ein Beitrag des Sendeformats "Spiegel TV" mit dem Titel "Die Remmos und die Juwelen" verwendet Videomaterial, welches aus der Einsatzdokumentation des LKA Sachsen stammt. Diesbezüglich legen Sie bitte alle internen Protokolle und Schriftstücke vor, die den Entscheidungsprozess dokumentieren, der letztlich zur Übergabe des Videomaterials an die Journalisten von "Spiegel TV" geführt hat. Die Korrespondenz von "Spiegel TV", die aus pressefreiheitlichen Gesichtspunkten einen besonderen Schutz genießt, brauchen Sie hierbei nicht inkludieren! Die Schwärzung einzelner Textpassagen aus datenschutzrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Gründen, insofern dies nicht die Nachvollziehbarkeit des Texts signifikant beeinträchtigt, räume ich Ihnen ein. Dokumente, die dem Geheimschutz unterliegen, sind selbstverständlich von meiner Anfrage ausgenommen, wobei bei dem vorliegenden Anfragesachverhalt keine nachvollziehbaren Gründe für einen Geheimschutz vorliegen, da keine operativen oder ermittlerischen Belange berührt werden. Ergänzende Verständnisfrage: Ist die Annahme korrekt, dass die Journalisten von "Spiegel TV" kein besonderes Privileg genießen und der Zugang zur Einsatzdokumentation Ihrer Einheiten allen Journalisten und Interessierten auf Anfrage gewährt wird? Falls nein: nach welchen Kriterien bestimmten Sie, wer Zugang zu Ihrer Einsatzdokumentation erhält? Bitte legen Sie ggf. vorhandene interne Vorgaben / Richtlinien vor! Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290984/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte bestätigen Sie zeitnah den Empfang meiner Anfrage vom 25. Oktober 2023. Mit freundlichen Grüßen…
An Landeskriminalamt Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zur Einsatzdokumentation "Spiegel TV - Die Remmos und die Juwelen" [#290984]
Datum
31. Oktober 2023 18:58
An
Landeskriminalamt Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte bestätigen Sie zeitnah den Empfang meiner Anfrage vom 25. Oktober 2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290984/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Sachsen
Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang ihrer…
Von
Landeskriminalamt Sachsen
Betreff
Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation
Datum
14. November 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang ihrer Anfrage. Diese betrifft eine Dokumentation "Spiegel TV" mit dem Titel "Die Remmos und die Juwelen" . Hierbei soll Videomaterial, welches aus der Einsatzdokumentation des LKA Sachsen stammt gezeigt werden. Könnten sie bitte präzisieren, welche Stellen (Minutenangabe) sie in der Dokumentation meinen. Weiter haben sie keine Postanschrift angegeben, wie dies gem. §10Abs. 2 SächsTranspG vorgegeben ist. Ohne diese Angabe werden wir ihre Anfrage nicht weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation [#290984] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugang zur E…
An Landeskriminalamt Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation [#290984]
Datum
27. Dezember 2023 22:39
An
Landeskriminalamt Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugang zur Einsatzdokumentation "Spiegel TV - Die Remmos und die Juwelen"“ vom 25.10.2023 (#290984) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt Sachsen
AW: Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation [#290984] Sehr << Antragsteller:in >> hierzu wurde ihnen …
Von
Landeskriminalamt Sachsen
Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation [#290984]
Datum
29. Dezember 2023 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hierzu wurde ihnen bereits eine Nachfrage zugesandt, welche unbeantwortet blieb. Nach erster Prüfung konnten in dem Bericht von Spiegel TV keine Einsatzdokumentation des LKA Sachsen erkannt werden. Könnten sie daher bitte präzisieren, welche Stellen (Minutenangabe) sie in der Dokumentation meinen. Weiter haben sie keine Postanschrift angegeben, wie dies gem. §10Abs. 2 SächsTranspG vorgegeben ist. Ohne diese Angabe werden wir ihre Anfrage nicht weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation [#290984]
Guten Tag, bitte führen Sie aus, in welcher Weise Ihre &quo…
An Landeskriminalamt Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation [#290984]
Datum
17. Januar 2024 00:05
An
Landeskriminalamt Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte führen Sie aus, in welcher Weise Ihre "erste Prüfung" erfolgte? Welche Maßnahmen haben Sie konkret unternommen, um den Sachverhalt zu prüfen? Offenkundig und unbestreitbar verwendet der genannte Sendebeitrag des Formats "Spiegel TV" Filmmaterial, welches vom LKA Sachsen stammt. Hier besteht kein Interpretationsspielraum oder weiterer Erklärungsbedarf meinerseits! Die Vorstellung, dass die Redakteure des Beitrags ohne die aktive Kooperation des LKA Sachsen an diese Einsatzdokumentation gelangt sind, ist nicht plausibel. Dieses Szenario würde zudem auf massive Sicherheitslücken in Ihrem Hause schließen, die nicht nur skandalös wären, sondern auch einer dringenden Aufklärung bedürften. Darf ich Sie darüber hinaus darauf hinweisen, dass die Beantwortung der Anfrage obligatorisch, da gesetzlich vorgegeben, ist? Es liegt also nicht in Ihrem Ermessen auf Grundlage willkürlicher Ablehnungsgründe die Auskunft zu verweigern! Ich hoffe, dass Sie nun zeitnah der Auskunftspflicht nachkommen. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugang zur Einsatzdokumentation "Spiegel TV - Die Remmos und die Juwelen"“ vom 25.10.2023 (#290984) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeskriminalamt Sachsen
Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation Sehr << Antragsteller:in >> gem. § 10 Abs. 2 S. 1 SächsTrans…
Von
Landeskriminalamt Sachsen
Betreff
Ihre Anfrage wegen Einsatzdokumentation
Datum
13. Februar 2024 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gem. § 10 Abs. 2 S. 1 SächsTranspG muss ein Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz u.a. auch die Adresse des Antragstellers enthalten. Sollten diese formalen Anforderungen nicht eingehalten werden, besteht kein Anspruch auf die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens. Mit freundlichen Grüßen