Zugang zur kompletten Polizeilichen Kriminalstatistik

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Zusendung der inhaltlich kompletten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) seit 1990 in digitaler Form, alternativ Zugang zu einer eventuell vorhandenen online Datenbank mit den entsprechenden Inhalten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Zusendung der inhaltlich kompletten Pol…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugang zur kompletten Polizeilichen Kriminalstatistik [#203551]
Datum
13. November 2020 10:29
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Zusendung der inhaltlich kompletten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) seit 1990 in digitaler Form, alternativ Zugang zu einer eventuell vorhandenen online Datenbank mit den entsprechenden Inhalten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugang zur kompletten Polizeilichen Kriminalsta…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zur kompletten Polizeilichen Kriminalstatistik [#203551]
Datum
17. März 2021 14:09
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugang zur kompletten Polizeilichen Kriminalstatistik“ vom 13.11.2020 (#203551) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
AW: Antrag auf Informationszugang nach § 80 HDSIG betr. vollständige polizeiliche Kriminalstatistik seit 1990 (II …
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach § 80 HDSIG betr. vollständige polizeiliche Kriminalstatistik seit 1990 (II 6-01a01.23-04-20/048)
Datum
13. April 2021 07:12
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
10,3 KB


Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre nachstehende Mail teile ich mit, dass Ihrem Anliegen entsprochen wird. Die von Ihnen erbetenen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) liegen innerhalb des geschützten Informationsnetzwerks der Hessischen Polizei. Es besteht daher für Sie keine direkte Zugangsmöglichkeit - auch nicht temporär. Um Ihnen die gewünschten Daten der PKS (1990 bis 2020) zur Verfügung zu stellen, ist es erforderlich, die Daten auf ein von Ihnen zur Verfügung gestelltes Speichermedium zu übertragen und Ihnen sodann postalisch zu übersenden. Diese Verfahrensweise wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach angewandt und hat sich bewährt. Das Datenvolumen beläuft sich im nichtkomprimierten Zustand auf mehr als 10 GB, so dass hier ein Datenträger (USB-Stick) mit 16 GB angemessen erscheint. Die komprimierten Daten (.7z) erfordern ca. 1 GB Speicherplatz, so dass hier ein USB-Stick mit 2 GB Kapazität ausreichen würde. Zur Absprache der weiteren Verfahrensweise bitte ich Sie, Kontakt mit dem Hessischen Landeskriminalamt aufzunehmen. Ihr dortiger Ansprechpartner ist Herr Erik Fehler Tel.: 0611 / 83-80232 Mail.: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, Mit freundlichen Grüßen