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zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß umgesetzter EU-Richtlinie

Ich möchte Auskunft darüber, welche der bisher in Deutschland zugelassenen und bis 2011 auch eingesetzten namentlich benannten Pflanzenschutzmittel und/oder deren toxische Einzelsubstanzen von der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie "VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES" betroffen sind.

Antwort ist ausreichend in Listenform, aus welcher hervorgeht, welche Substanzen bzw. welche Pflanzenschutzmittel in Deutschland nun nicht mehr verwendet werden dürfen.

Die Gebührenfestlegungen sind hier leider intransparent - analog zu in allen Bereichen des täglichen Lebens fehlenden Risikoangaben.
In verständlicher Form sollten diese vordergründig auf dieser Seite stehen - bereits vor dem Stellen einer Anfrage.

Dies ist eine einfache Auskunft, nach § 10 Abs. 1 S. 2 ist diese gebührenfrei. Andererseits informieren Sie mich vorab über anfallende Gebühren.

Mit freundlichen Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß umgesetzter EU-Richtlinie
Datum
2. August 2011 12:37
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Ich möchte Auskunft darüber, welche der bisher in Deutschland zugelassenen und bis 2011 auch eingesetzten namentlich benannten Pflanzenschutzmittel und/oder deren toxische Einzelsubstanzen von der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie &quot;VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES&quot; betroffen sind. Antwort ist ausreichend in Listenform, aus welcher hervorgeht, welche Substanzen bzw. welche Pflanzenschutzmittel in Deutschland nun nicht mehr verwendet werden dürfen. Die Gebührenfestlegungen sind hier leider intransparent - analog zu in allen Bereichen des täglichen Lebens fehlenden Risikoangaben. In verständlicher Form sollten diese vordergründig auf dieser Seite stehen - bereits vor dem Stellen einer Anfrage. Dies ist eine einfache Auskunft, nach § 10 Abs. 1 S. 2 ist diese gebührenfrei. Andererseits informieren Sie mich vorab über anfallende Gebühren. Mit freundlichen Grüße Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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