Zugeordnete Ämter - Landesoberbehörde - Oberste Landesbehörde
Guten Tag,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
Sind "zugeordnete Ämter"
weder Landesoberbehörde
noch Oberste Landesbehörde?
Bescheidet Widersprüche gegen Bescheide einer Polizeidirektion (PD)
die PD selbst oder das Landespolizeiamt (LPA)?
Ich habe von verschiedenen Mitarbeitern der Polizei SH
bisher mündlich unterschiedliche Ansichten dazu mitgeteilt bekommen,
und würde daher gerne Ihre Ansicht als Fachaufsichtsbehörde kennen.
Meine bisherige Recherche dazu hat folgendes ergeben:
Auf der folgenden Webseite heißt es:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/_startseite_landesregierung/organisationsplan.html
"Die Organisation der Landesbehörden in Schleswig-Holstein gliedert sich in fünf Ebenen:"
Zugeordnete Ämter bilden die zweite Ebene,
sie sind weder in der ersten Ebene der Obersten Landesbehörde
noch in der dritten Ebene der Landesoberbehörden,
sondern dazwischen aufgeführt.
Nach § 3 Absatz 6 LBG (Landesbeamtengesetz)
ist eine Landesoberbehörde oder ein zugeordnetes Amt
"eine andere Behörde" als die oberste Landesbehörde.
§ 119 LVwG-SH übernimmt die Regelungen aus § 73 VwGO mit Ausnahmen.
§ 73 Absatz 1 Satz 2 VwGO bestimmt (Nr. 1)
die „nächsthöhere Behörde“ zur Widerspruchsbehörde,
es sei denn (Nr. 2) diese ist eine „oberste Landesbehörde“.
Nach § 119 Abs. 2 LVwG-SH
gilt § 73 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO nicht,
soweit dies in der WiBeZustVO bestimmt ist.
Die WiBeZustVO macht keine Aussagen über
Polizeidirektionen,
das Landespolizeiamt
oder das Landeskriminalamt.
Nach § 119 Abs. 3 LVwG-SH i.V.m. § 73 Absatz 1 Satz 3 VwGO
bleibt die Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids
auch dann bei der Ausgangsbehörde,
wenn die nächsthöhere Behörde eine Landesoberbehörde ist.
Die jeweilige PD ist keine oberste Landesbehörde
und auch keine Landesoberbehörde.
Die nächsthöhere Behörde jeder PD ist das LPA.
Ist die LPA Landesoberbehörde oder oberste Landesbehörde,
dann ist ein Widerspruch gegen eine Bescheid einer PD
von der PD selbst zu erstellen,
andernfalls vom LPA.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die "nächsthöhere Behörde" jeder PD ist das Innenministerium.
Zugeordnete Ämter sind „Bestandteile der obersten Landesbehörden“.
LPA und LKA sind Bestandteil des Innenministeriums.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Februar 2024
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12. März 2024
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