Zugeteiltes Referat der E-Mailadresse Z27_1@bmi-treptow.bund.de

Welchem Referat und welcher Abteilung kann die E-Mailadresse "<<E-Mail-Adresse>>" zugeordnet werden?

In meiner Anfrage vom 24.01.2022 (Az. ZII4-13002/4#3265) teilten Sie mir mit, dass es kein Referat 7 der Abteilung Zentrale Dienste II gäbe.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei der Zuordnung weiterhelfen könnten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welchem Referat u…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugeteiltes Referat der E-Mailadresse Z27_1@bmi-treptow.bund.de [#241938]
Datum
25. Februar 2022 22:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welchem Referat und welcher Abteilung kann die E-Mailadresse "Z27_1@bmi-treptow.bund.de" zugeordnet werden? In meiner Anfrage vom 24.01.2022 (Az. ZII4-13002/4#3265) teilten Sie mir mit, dass es kein Referat 7 der Abteilung Zentrale Dienste II gäbe. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei der Zuordnung weiterhelfen könnten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241938 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Es gibt *beim BMI* keine solche Mailadresse
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
462,1 KB
Es gibt *beim BMI* keine solche Mailadresse