Zugewuchertes Haus, dadurch halb zugewucherter Gehweg

Hallo, ich wohne in Mombach und gehe regelmäßig im Obstgarten spazieren ( mit Hund ). Hier steht ein unbewohntes Reihenhaus ( Nr.31 ), dass mittlerweile fast komplett zugewuchert ist. Die Hecke wächst auch immer weiter und dadurch ist der Gehweg halb zugewuchert. Ich bitte um Kontrolle und dass man sich darum kümmert. Schade finde ich auch, dass das Wohnhaus brach liegt. Wo wende ich mich hin?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
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Kerstin Diezinger
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, ich wohne in Mombach und ge…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
Kerstin Diezinger
Betreff
Zugewuchertes Haus, dadurch halb zugewucherter Gehweg [#280152]
Datum
31. Mai 2023 17:58
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich wohne in Mombach und gehe regelmäßig im Obstgarten spazieren ( mit Hund ). Hier steht ein unbewohntes Reihenhaus ( Nr.31 ), dass mittlerweile fast komplett zugewuchert ist. Die Hecke wächst auch immer weiter und dadurch ist der Gehweg halb zugewuchert. Ich bitte um Kontrolle und dass man sich darum kümmert. Schade finde ich auch, dass das Wohnhaus brach liegt. Wo wende ich mich hin?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kerstin Diezinger Anfragenr: 280152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280152/ Postanschrift Kerstin Diezinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Diezinger
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Guten Morgen Frau Diezinger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Dieses Anliegen gehört zum Stadtplanungsamt ich werd…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Antwort: Zugewuchertes Haus, dadurch halb zugewucherter Gehweg [#280152]
Datum
1. Juni 2023 07:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Guten Morgen Frau Diezinger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Dieses Anliegen gehört zum Stadtplanungsamt ich werde Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten mit der Bitte sich um Ihr Anliegen zu kümmern. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Ihr Hinweis vom 31.05.2023 // Am Obstgarten 31, 5512 Mainz Sehr geehrte Frau Diezinger, wir bedanken uns für Ihre…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Ihr Hinweis vom 31.05.2023 // Am Obstgarten 31, 5512 Mainz
Datum
7. Juni 2023 09:15
Status
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Sehr geehrte Frau Diezinger, wir bedanken uns für Ihren Hinweis über potentielle Zweckentfremdung von Wohnraum im Gebiet der Stadt Mainz (hier Ihr Hinweis vom 31.05.2023 // Am Obstgarten 31, 5512 Mainz). Den Link zur Satzung haben wir als Anlage beigefügt. Wir werden den Sachverhalt diesbezüglich prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleiten. Der Fall wird bei uns unter dem Aktenzeichen: 63 ZÜ-2023-1404-4 geführt. Bitte beachten Sie, dass Sie über das Ermittlungsergebnis aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft von uns erhalten werden. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis. Bezüglich der Problematik "Hecke" die auf den Gehweg ragt, haben wir den zuständigen Mitarbeiter Herrn Fischer in Kopie gesetzt. https://www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/zweckentfremdungsverbotssatzung.php.media/254755/Satzung-ueber-das-Verbot-der-Zweckentfremdung-von-Wohnraum-in-der-Stadt-Mainz-vom-06.04.2022.pdf Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Sehr geehrte Frau Diezinger, zu Fragen nach dem Besitzeigentum wenden Sie sich bitte direkt an das Katasteramt, …
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Antwort: WG: Zugewuchertes Haus, dadurch halb zugewucherter Gehweg [#280152]
Datum
14. Juni 2023 09:02
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrte Frau Diezinger, zu Fragen nach dem Besitzeigentum wenden Sie sich bitte direkt an das Katasteramt, Den Grünbewuchs von private auf öffentliche Fläche betreffend, setze ich den Straßenbetrieb in Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen