Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz
Welche Behörden haben Zugriff auf die Informationssysteme:
EPS.web
EVA
GSL.net
VASUZ
ZEUS
INPOL MV
Da der Verfassungschutz eine Abteilung des IM ist:
Wie wird das Trennungskonzept der Behörden nach Volkszählungsurteil des BVerfG und dem Urteil zum Bayerrischen Verfassungsschutz 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 des BVerfG gewährleistet?
Wir wird die notwendige Transparenz nach Art. 26 DSGVO gewährleistet?
Anfrage wurde zurückgezogen
-
Datum10. Januar 2024
-
15. März 2024
-
Kosten dieser Information:500,00 Euro
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2 Follower:innen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
- Datum
- 10. Januar 2024 15:33
- An
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Via
- Fax
- Betreff
- Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
- Datum
- 10. Januar 2024 15:34
- An
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status
- Fax wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
- Datum
- 13. Februar 2024 05:43
- An
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Via
- Fax
- Betreff
- AW: Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
- Datum
- 13. Februar 2024 05:44
- An
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status
- Fax wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz“ [#296800]
- Datum
- 19. Februar 2024 08:58
- An
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem IFG vom 10. Janaur 2024, #296800
- Datum
- 20. Februar 2024 13:37
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Betreff
- Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz“ [#296800]
- Datum
- 21. Februar 2024 13:58
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Frage zum Verfassungsschutz mit Verweis auf Normen beantwortet. Zugriff auf die Systeme nicht beantwortet.
- Datum
- 26. Februar 2024
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Frage zum Verfassungsschutz mit Verweis auf Normen beantwortet. Zugriff auf die Systeme nicht beantwortet. [#296800]
- Datum
- 3. März 2024 05:19
- An
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Betreff
- Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz“ [#296800]
- Datum
- 5. März 2024 16:11
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Kosteninformation von 500,00 Eur
- Datum
- 27. März 2024
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Zurückziehen meines IFG-Antrags [#296800]
- Datum
- 3. April 2024 15:23
- An
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#296800]
- Datum
- 3. April 2024 15:25
- An
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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