Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz

Welche Behörden haben Zugriff auf die Informationssysteme:
EPS.web
EVA
GSL.net
VASUZ
ZEUS
INPOL MV

Da der Verfassungschutz eine Abteilung des IM ist:
Wie wird das Trennungskonzept der Behörden nach Volkszählungsurteil des BVerfG und dem Urteil zum Bayerrischen Verfassungsschutz 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 des BVerfG gewährleistet?
Wir wird die notwendige Transparenz nach Art. 26 DSGVO gewährleistet?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    15. März 2024
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
Datum
10. Januar 2024 15:33
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Behörden haben Zugriff auf die Informationssysteme: EPS.web EVA GSL.net VASUZ ZEUS INPOL MV Da der Verfassungschutz eine Abteilung des IM ist: Wie wird das Trennungskonzept der Behörden nach Volkszählungsurteil des BVerfG und dem Urteil zum Bayerrischen Verfassungsschutz 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 des BVerfG gewährleistet? Wir wird die notwendige Transparenz nach Art. 26 DSGVO gewährleistet?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296800/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
Datum
10. Januar 2024 15:34
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zu…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
Datum
13. Februar 2024 05:43
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz“ vom 10.01.2024 (#296800) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz [#296800]
Datum
13. Februar 2024 05:44
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
35,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz“ [#296800]
Datum
19. Februar 2024 08:58
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/296800/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das IM bis heute gar nicht geantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 296800.pdf - 2024-01-10_2-fax.pdf - 2024-02-13_2-fax.pdf Anfragenr: 296800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296800/
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach dem IFG vom 10. Janaur 2024, #296800 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem I…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 10. Janaur 2024, #296800
Datum
20. Februar 2024 13:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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20,7 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem IFG M-V ist hier bereits am 11. Januar 2024 eingegangen, bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen bislang keine Eingangsbestätigung habe zukommen lassen. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird vorausichtlich noch einige Tage in Anspruch nehmen, so dass ich Sie noch um etwas Geduld bitte. Anbei übersende ich Ihnen unsere Datenschutzhinweise. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre E-Mail, in der Sie uns um Vermittlung bei eine…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz“ [#296800]
Datum
21. Februar 2024 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre E-Mail, in der Sie uns um Vermittlung bei einem Antrag nach dem IFG M-V gebeten haben. Ich habe mich heute an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V gewandt und um eine Stellungnahme sowie um Bescheidung Ihres Antrages bis zum 6. März 2024 gebeten. Sobald mir eine Rückmeldung vorliegt, werde ich mich erneut bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Frage zum Verfassungsschutz mit Verweis auf Normen beantwortet. Zugriff auf die Systeme nicht beantwortet.
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Frage zum Verfassungsschutz mit Verweis auf Normen beantwortet. Zugriff auf die Systeme nicht beantwortet.
Datum
26. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frage zum Verfassungsschutz mit Verweis auf Normen beantwortet. Zugriff auf die Systeme nicht beantwortet. [#2…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frage zum Verfassungsschutz mit Verweis auf Normen beantwortet. Zugriff auf die Systeme nicht beantwortet. [#296800]
Datum
3. März 2024 05:19
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei erhalten Sie den Widerspruch in geschwärzter Form vorab. Das Orignal geht Ihnen per Post zu. Ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2024-03-03-05-13-22-0001-kath-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 296800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296800/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 26. Februar 2024 wurde Ihr Antrag beschieden. Gegen die…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz“ [#296800]
Datum
5. März 2024 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 26. Februar 2024 wurde Ihr Antrag beschieden. Gegen diesen haben Sie nun Widerspruch eingelegt, da die Auskünfte unvollständig erteilt wurden. Sollte Sie innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung seitens des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten, werde ich mich erneut an dieses wenden und vermittelnd tätig werden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kosteninformation von 500,00 Eur
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Kosteninformation von 500,00 Eur
Datum
27. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#296800] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Zugriff…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#296800]
Datum
3. April 2024 15:23
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Zugriff auf die Polizeiinformationssysteme und Trennungskonzept zum Verfassungsschutz“ (10.01.2024, #296800) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#296800] Sehr << Anrede >> ich möchte Ihnen nur kurz mitteilen, d…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#296800]
Datum
3. April 2024 15:25
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte Ihnen nur kurz mitteilen, dass ich die IFG-Anfrage aufgrund der Kosten zurück gezogen habe. Sie können die Vermittlungsakte daher schließen. Herzlichen dank für die Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296800/