Zugriff auf Smart-Home-Geräte (IoT-Geräte, u.a. intelligente Sprachassistenten)

Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechteorganisation Digitalcourage möchte sich über den Zugriff von Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auf Smart-Home-Geräte (IoT-Geräte, u.a. intelligente Sprachassistenten) informieren und bittet um schnellstmögliche Beantwortung der unten stehenden Anliegen und Fragen.
Diese Anfrage bezieht sich auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11133 – [1], auf Berichterstattung von netzpolitik.org [2] und auf unsere IFG-Anfrage an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 24.7.2019 [3].

(1) Wurden gemäß §§ 94 ff. der Strafprozessordnung (StPO) in den vergangenen 12 Monaten Smart-Home-Geräte beschlagnahmt?
Falls ja: Wie viele Geräte wurden jeweils durch welche Behörde beschlagnahmt; welche Gerätetypen (Hersteller und Produktname) wurden beschlagnahmt und auf Grund welcher Straftatbestände wurden die Geräte beschlagnahmt?

(2) Wurden gemäß § 100a StPO in den vergangenen 12 Monaten Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung an Smart-Home-Geräten durchgeführt?
Falls ja: Wie viele Maßnahmen wurden von welchen Behörden durchgeführt; welche Gerätetypen (Hersteller und Produktname) waren betroffen und auf Grund welcher Straftatbestände wurden die Maßnahmen durchgeführt? Wie lange wurden die Maßnahmen durchgeführt und wurden die betroffenen Personen (Zielpersonen und beiläufig betroffene Personen) über die Maßnahme informiert?

(3) Wurden gemäß § 100b StPO in den vergangenen 12 Monaten Maßnahmen zur Onlinedurchsuchung an Smart-Home-Geräten durchgeführt?
Falls ja: Wie viele Maßnahmen wurden von welchen Behörden durchgeführt; welche Gerätetypen (Hersteller und Produktname) waren betroffen und auf Grund welcher Straftatbestände wurden die Maßnahmen durchgeführt? Wie lange wurden die Maßnahmen durchgeführt und wurden die betroffenen Personen (Zielpersonen und beiläufig betroffene Personen) über die Maßnahme informiert?

(4) Mit Bezug auf die Berichterstattung von netzpolitik.org: Welchen Arbeitsstand hat die „Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Erkennung, Sicherung und Auswertung“?

(4) Wie wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme [4] für Smart-Home-Geräte durchsetzen?

[1] – Drucksache 19/11133 –
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/114/1911478.pdf

[2]
https://netzpolitik.org/2019/bundesregierung-polizei-darf-auf-daten-von-alexa-und-co-zugreifen/

https://netzpolitik.org/2019/alexa-abhoeren-oder-nicht-das-schwache-dementi-der-innenminister/

[3]
https://fragdenstaat.de/anfrage/zugriff-auf-smart-home-gerate-iot-gerate-ua-intelligente-sprachassistenten/

[4]
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht_auf_Gew%C3%A4hrleistung_der_Vertraulichkeit_und_Integrit%C3%A4t_informationstechnischer_Systeme

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  • Datum
    24. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gemeinnützige D…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugriff auf Smart-Home-Geräte (IoT-Geräte, u.a. intelligente Sprachassistenten) [#159745]
Datum
24. Juli 2019 15:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechteorganisation Digitalcourage möchte sich über den Zugriff von Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auf Smart-Home-Geräte (IoT-Geräte, u.a. intelligente Sprachassistenten) informieren und bittet um schnellstmögliche Beantwortung der unten stehenden Anliegen und Fragen. Diese Anfrage bezieht sich auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11133 – [1], auf Berichterstattung von netzpolitik.org [2] und auf unsere IFG-Anfrage an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 24.7.2019 [3]. (1) Wurden gemäß §§ 94 ff. der Strafprozessordnung (StPO) in den vergangenen 12 Monaten Smart-Home-Geräte beschlagnahmt? Falls ja: Wie viele Geräte wurden jeweils durch welche Behörde beschlagnahmt; welche Gerätetypen (Hersteller und Produktname) wurden beschlagnahmt und auf Grund welcher Straftatbestände wurden die Geräte beschlagnahmt? (2) Wurden gemäß § 100a StPO in den vergangenen 12 Monaten Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung an Smart-Home-Geräten durchgeführt? Falls ja: Wie viele Maßnahmen wurden von welchen Behörden durchgeführt; welche Gerätetypen (Hersteller und Produktname) waren betroffen und auf Grund welcher Straftatbestände wurden die Maßnahmen durchgeführt? Wie lange wurden die Maßnahmen durchgeführt und wurden die betroffenen Personen (Zielpersonen und beiläufig betroffene Personen) über die Maßnahme informiert? (3) Wurden gemäß § 100b StPO in den vergangenen 12 Monaten Maßnahmen zur Onlinedurchsuchung an Smart-Home-Geräten durchgeführt? Falls ja: Wie viele Maßnahmen wurden von welchen Behörden durchgeführt; welche Gerätetypen (Hersteller und Produktname) waren betroffen und auf Grund welcher Straftatbestände wurden die Maßnahmen durchgeführt? Wie lange wurden die Maßnahmen durchgeführt und wurden die betroffenen Personen (Zielpersonen und beiläufig betroffene Personen) über die Maßnahme informiert? (4) Mit Bezug auf die Berichterstattung von netzpolitik.org: Welchen Arbeitsstand hat die „Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Erkennung, Sicherung und Auswertung“? (4) Wie wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme [4] für Smart-Home-Geräte durchsetzen? [1] – Drucksache 19/11133 – https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/114/1911478.pdf [2] https://netzpolitik.org/2019/bundesregierung-polizei-darf-auf-daten-von-alexa-und-co-zugreifen/ https://netzpolitik.org/2019/alexa-abhoeren-oder-nicht-das-schwache-dementi-der-innenminister/ [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/zugriff-auf-smart-home-gerate-iot-gerate-ua-intelligente-sprachassistenten/ [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht_auf_Gew%C3%A4hrleistung_der_Vertraulichkeit_und_Integrit%C3%A4t_informationstechnischer_Systeme
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 641/2019 Sehr geehrteAntragstell…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Zugriff auf Smart-Home-Geräte (IoT-Geräte, u.a. intelligente Sprachassistenten) [#159745]
Datum
30. Juli 2019 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 641/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24. Juli 2019 teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu Ihren Fragen 1 bis 3 und zur letzten Frage liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine Informationen vor. Bei Frage 4 ist unklar, worin Ihr Begehr besteht. Mit freundlichen Grüßen