Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach

Anfrage an: Landratsamt Lörrach

Fragen an die Integrierte Leitstelle Lörrach:

Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter
https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482
über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".

"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-, FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen.
Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden.
Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.

Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.
Die webserver waren über die einschlägigen Suchmaschinen leicht auffindbar.

Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.
Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Sommer 2021 nach und nach weitgehend geschlossen.

Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf:
Auf dem jeweiligen webserver waren Datenbanken installiert, welche die Zuordnungen von Alarmierungsadressen der Funkmeldeempfänger zu den jeweiligen Einsatzmitteln enthielten.

Z.B. bei analoger Alarmierung:
12345 Feuerwehr Ah-Dorf
23456 Notarzt Be-Stadt
34567 HilfeVorOrt Ce-Hausen

Z.B. bei digitaler Alarmierung:
1234567 Rotkreuz De-hofen 71/1
2345678 DLRG Eh-weiler
3456789 ILS Systemadministration

Nach meinem Verständnis sollten die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln nur in der jeweiligen Leitstelle hinterlegt sein.
Da es sich hier um einsatz-taktische Informationen handelt, würde ich eine Einstufung erwarten als "Verschlussache - Nur für Dienstgebrauch (VS-NfD)".
Betreiber der BosMon-webserver waren aber nie die Leitstellen selber, sondern ehrenamtliche Angehörige von BOS (Feuerwehr, Rettungsdienst) und zum Teil sogar nur Hobby-Funker ohne direkten BOS-Bezug.
Trotzdem verfügten diese Betreiber des BosMon-webservers über die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln, die eigentlich nur die Leitstelle kennen sollte.

Meine Fragen:

1) Wie ist der Zugriff auf die Datenbanken geregelt, welche die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln enthalten ?

2) Sind diese Datenbanken eingestuft als "Verschlussache - Nur für Dienstgebrauch (VS-NfD)" ?

3) In welchen Anwendungsfälle werden diese Datenbanken ausgegeben an ehrenamtliche Angehörige von BOS ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die …
An Landratsamt Lörrach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Datum
1. September 2021 21:51
An
Landratsamt Lörrach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Integrierte Leitstelle Lörrach: Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482 über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon". "BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-, FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden. Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war. Die webserver waren über die einschlägigen Suchmaschinen leicht auffindbar. Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten. Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Sommer 2021 nach und nach weitgehend geschlossen. Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf: Auf dem jeweiligen webserver waren Datenbanken installiert, welche die Zuordnungen von Alarmierungsadressen der Funkmeldeempfänger zu den jeweiligen Einsatzmitteln enthielten. Z.B. bei analoger Alarmierung: 12345 Feuerwehr Ah-Dorf 23456 Notarzt Be-Stadt 34567 HilfeVorOrt Ce-Hausen Z.B. bei digitaler Alarmierung: 1234567 Rotkreuz De-hofen 71/1 2345678 DLRG Eh-weiler 3456789 ILS Systemadministration Nach meinem Verständnis sollten die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln nur in der jeweiligen Leitstelle hinterlegt sein. Da es sich hier um einsatz-taktische Informationen handelt, würde ich eine Einstufung erwarten als "Verschlussache - Nur für Dienstgebrauch (VS-NfD)". Betreiber der BosMon-webserver waren aber nie die Leitstellen selber, sondern ehrenamtliche Angehörige von BOS (Feuerwehr, Rettungsdienst) und zum Teil sogar nur Hobby-Funker ohne direkten BOS-Bezug. Trotzdem verfügten diese Betreiber des BosMon-webservers über die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln, die eigentlich nur die Leitstelle kennen sollte. Meine Fragen: 1) Wie ist der Zugriff auf die Datenbanken geregelt, welche die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln enthalten ? 2) Sind diese Datenbanken eingestuft als "Verschlussache - Nur für Dienstgebrauch (VS-NfD)" ? 3) In welchen Anwendungsfälle werden diese Datenbanken ausgegeben an ehrenamtliche Angehörige von BOS ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmel…
An Landratsamt Lörrach Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage: Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Datum
19. Oktober 2021 19:16
An
Landratsamt Lörrach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach“ vom 01.09.2021 (#227704) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmel…
An Landratsamt Lörrach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Datum
15. November 2021 18:57
An
Landratsamt Lörrach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach“ vom 01.09.2021 (#227704) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Lörrach
Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach Sehr Antragsteller/in in nachfolgend aufgeführter Sache bitte ich um…
Von
Landratsamt Lörrach
Betreff
Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach
Datum
23. November 2021 20:14
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in in nachfolgend aufgeführter Sache bitte ich um erneute Zusendung der vollständigen Anfrage, um die Beantwortung in die Wege zu leiten. "IFG-Anfrage: Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]" Vielen Dank für Ihr Verständnis und Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rück…
An Landratsamt Lörrach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Datum
24. November 2021 22:27
An
Landratsamt Lörrach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hier noch einmal der Wortlaut meiner Anfrage vom 01.09.21: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die Integrierte Leitstelle Lörrach: Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482 über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon". "BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-, FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden. Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war. Die webserver waren über die einschlägigen Suchmaschinen leicht auffindbar. Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten. Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Sommer 2021 nach und nach weitgehend geschlossen. Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf: Auf dem jeweiligen webserver waren Datenbanken installiert, welche die Zuordnungen von Alarmierungsadressen der Funkmeldeempfänger zu den jeweiligen Einsatzmitteln enthielten. Z.B. bei analoger Alarmierung: 12345 Feuerwehr Ah-Dorf 23456 Notarzt Be-Stadt 34567 HilfeVorOrt Ce-Hausen Z.B. bei digitaler Alarmierung: 1234567 Rotkreuz De-hofen 71/1 2345678 DLRG Eh-weiler 3456789 ILS Systemadministration Nach meinem Verständnis sollten die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln nur in der jeweiligen Leitstelle hinterlegt sein. Da es sich hier um einsatz-taktische Informationen handelt, würde ich eine Einstufung erwarten als "Verschlussache - Nur für Dienstgebrauch (VS-NfD)". Betreiber der BosMon-webserver waren aber nie die Leitstellen selber, sondern ehrenamtliche Angehörige von BOS (Feuerwehr, Rettungsdienst) und zum Teil sogar nur Hobby-Funker ohne direkten BOS-Bezug. Trotzdem verfügten diese Betreiber des BosMon-webservers über die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln, die eigentlich nur die Leitstelle kennen sollte. Meine Fragen: 1) Wie ist der Zugriff auf die Datenbanken geregelt, welche die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln enthalten ? 2) Sind diese Datenbanken eingestuft als "Verschlussache - Nur für Dienstgebrauch (VS-NfD)" ? 3) In welchen Anwendungsfälle werden diese Datenbanken ausgegeben an ehrenamtliche Angehörige von BOS ? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704] Sehr << Anrede >> ich hatte Ihnen am 24.11.…
Von
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Betreff
AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Datum
23. Januar 2022 22:21
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hatte Ihnen am 24.11.21 noch einmal den Wortlaut meiner Informationsfreiheitsanfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach“ vom 01.09.2021 (#227704) zukommen lassen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Sehr << Anrede >> ich hatte Ihnen am 24.11.…
Von
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Betreff
AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Datum
26. Februar 2022 23:39
An
Empfängername
Status
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Sehr << Anrede >> ich hatte Ihnen am 24.11.21 noch einmal den Wortlaut meiner Informationsfreiheitsanfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach“ vom 01.09.2021 (#227704) zukommen lassen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Sehr << Anrede >> ich hatte Ihnen am 24.11.…
An Landratsamt Lörrach Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Datum
27. März 2022 14:02
An
Landratsamt Lörrach
Status
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Sehr << Anrede >> ich hatte Ihnen am 24.11.21 noch einmal den Wortlaut meiner Informationsfreiheitsanfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach“ vom 01.09.2021 (#227704) zukommen lassen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach“ [#227704]
Datum
22. Mai 2022 00:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227704/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich trotz mehrfacher Nachfrage keine qualifizierte Auskunft erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 227704.pdf - 2021-11-23_1-audit_bf_z_16_RGB_7_S_50px.jpg - 2021-11-23_1-eealogo.jpg - 2021-11-23_1-facebook_Logo.gif - 2021-11-23_1-smime.p7s Anfragenr: 227704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227704/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach“ [#227704]
Datum
22. Mai 2022 00:14
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Anfrage vom 1. September 2021 Az.: 0221.4-15/334 Sehr << Antragsteller:in >> vi…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Anfrage vom 1. September 2021 Az.: 0221.4-15/334
Datum
20. Juli 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
683,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Anfrage vom 1. September 2021 Az.: 0221.4-15/334 [#227704]
Sehr geehrte Damen und Herren…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Anfrage vom 1. September 2021 Az.: 0221.4-15/334 [#227704]
Datum
8. Januar 2023 15:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Bitte um Vermittlung (Ihr Zeichen 0221.4-15-334) hatten Sie mir am 20.07.22 geschrieben: "Wir werden die integrierte Leitstelle um eine schriftliche Stellungnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bezüglich des Antrags unter Berücksichtigung der o.g. Ausführungen sowie um Mitteilung evtl. Ablehnungsgründe innerhalb von vier Wochen an Sie sowie an uns, bitten. Wir werden Sie über das Ergebnis zeitnah informieren und bitten insofern noch um etwas Geduld." Leider habe ich seitdem keinerlei weitere Korrespondenz erhalten, weder von Ihrem Hause, noch von der integrierten Leitstelle. Bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand meiner Angelegenheit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
EXTERN AW: Informationsfreiheit: Anfrage vom 1. September 2021 Az.: 0221.4-15/334 [#227704] Der Eingang Ihrer E-Ma…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN AW: Informationsfreiheit: Anfrage vom 1. September 2021 Az.: 0221.4-15/334 [#227704]
Datum
8. Januar 2023 15:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/334 ­­- Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie ei…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/334 ­­-
Datum
23. Januar 2023 09:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
684,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Lörrach
Antwort: AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704] Sehr << Antragsteller:in >> hierm…
Von
Landratsamt Lörrach
Betreff
Antwort: AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Datum
29. Januar 2023 23:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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instagram.jpg
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smime.p7s
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich Ihnen nun endlich unsere Antworten auf Ihre Fragen zukommen lassen. Die Integrierte Leitstelle Lörrach wird als Kooperation zwischen der Rettungsdienst gGmbH Lörrach und dem Landkreis Lörrach geführt. Die Beantwortung (in der Farbe Blau) erfolgte daher auch unter der Beteiligung des Kooperationspartners. > Meine Fragen: > > 1) Wie ist der Zugriff auf die Datenbanken geregelt, welche die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln enthalten ? Der Zugriff auf die Datenbanken ist nur mit Admin- oder Datenpflegerrechten möglich und nach annerkanntem Stand der Technik geschützt. > > 2) Sind diese Datenbanken eingestuft als "Verschlussache - Nur für Dienstgebrauch (VS-NfD)" ? Eine solche Einstufung gibt es bei uns nicht. Der Zugriff und alle enthaltenen Daten werden aber so behandelt. Mitarbeiter werden jährlich zur Geheimhaltung verpflichtet. > > 3) In welchen Anwendungsfälle werden diese Datenbanken ausgegeben an ehrenamtliche Angehörige von BOS ? Die Datenbanken werden niemals ausgegeben! Aber die Alarmadressen (RIC) werden selbstverständlich an die Organisationen gegeben. Sonst können diese Ihre Melder nicht Programmieren. Einzige Ausnahme sind die verschlüsselten Melder, diese werden ausschließlich in der Leitstelle Programmiert. > Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Viele Grüße

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AW: Antwort: AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704] Sehr << Anrede >> vielen Dank …
An Landratsamt Lörrach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
Datum
31. Januar 2023 07:10
An
Landratsamt Lörrach
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227704/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>