Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach
Fragen an die Integrierte Leitstelle Lörrach:
Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter
https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482
über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".
"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-, FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen.
Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden.
Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.
Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.
Die webserver waren über die einschlägigen Suchmaschinen leicht auffindbar.
Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.
Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Sommer 2021 nach und nach weitgehend geschlossen.
Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf:
Auf dem jeweiligen webserver waren Datenbanken installiert, welche die Zuordnungen von Alarmierungsadressen der Funkmeldeempfänger zu den jeweiligen Einsatzmitteln enthielten.
Z.B. bei analoger Alarmierung:
12345 Feuerwehr Ah-Dorf
23456 Notarzt Be-Stadt
34567 HilfeVorOrt Ce-Hausen
Z.B. bei digitaler Alarmierung:
1234567 Rotkreuz De-hofen 71/1
2345678 DLRG Eh-weiler
3456789 ILS Systemadministration
Nach meinem Verständnis sollten die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln nur in der jeweiligen Leitstelle hinterlegt sein.
Da es sich hier um einsatz-taktische Informationen handelt, würde ich eine Einstufung erwarten als "Verschlussache - Nur für Dienstgebrauch (VS-NfD)".
Betreiber der BosMon-webserver waren aber nie die Leitstellen selber, sondern ehrenamtliche Angehörige von BOS (Feuerwehr, Rettungsdienst) und zum Teil sogar nur Hobby-Funker ohne direkten BOS-Bezug.
Trotzdem verfügten diese Betreiber des BosMon-webservers über die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln, die eigentlich nur die Leitstelle kennen sollte.
Meine Fragen:
1) Wie ist der Zugriff auf die Datenbanken geregelt, welche die Zuordnungen von Funkmelder-Alarmierungsadressen zu Einsatzmitteln enthalten ?
2) Sind diese Datenbanken eingestuft als "Verschlussache - Nur für Dienstgebrauch (VS-NfD)" ?
3) In welchen Anwendungsfälle werden diese Datenbanken ausgegeben an ehrenamtliche Angehörige von BOS ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. September 2021
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5. Oktober 2021
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- Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
- Datum
- 1. September 2021 21:51
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- Landratsamt Lörrach
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- IFG-Anfrage: Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
- Datum
- 19. Oktober 2021 19:16
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- Landratsamt Lörrach
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- IFG-Anfrage: Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
- Datum
- 15. November 2021 18:57
- An
- Landratsamt Lörrach
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- Landratsamt Lörrach
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- Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach
- Datum
- 23. November 2021 20:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
- Datum
- 24. November 2021 22:27
- An
- Landratsamt Lörrach
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- AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
- Datum
- 23. Januar 2022 22:21
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- AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
- Datum
- 26. Februar 2022 23:39
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- AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
- Datum
- 27. März 2022 14:02
- An
- Landratsamt Lörrach
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- Vermittlung bei Anfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach“ [#227704]
- Datum
- 22. Mai 2022 00:14
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- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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- Vermittlung bei Anfrage „Zugriffsregelung für die Datenbank mit Funkmelder-Alarmierungsadressen in der Integrierten Leitstelle Lörrach“ [#227704]
- Datum
- 22. Mai 2022 00:14
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- Informationsfreiheit: Anfrage vom 1. September 2021 Az.: 0221.4-15/334
- Datum
- 20. Juli 2022 14:49
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- AW: Informationsfreiheit: Anfrage vom 1. September 2021 Az.: 0221.4-15/334 [#227704]
- Datum
- 8. Januar 2023 15:36
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- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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- EXTERN AW: Informationsfreiheit: Anfrage vom 1. September 2021 Az.: 0221.4-15/334 [#227704]
- Datum
- 8. Januar 2023 15:36
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- Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/334 -
- Datum
- 23. Januar 2023 09:44
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- Warte auf Antwort
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- Antwort: AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
- Datum
- 29. Januar 2023 23:17
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Antwort: AW: Anfrage zur integrierten Leitstelle Lörrach [#227704]
- Datum
- 31. Januar 2023 07:10
- An
- Landratsamt Lörrach
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- E-Mail wird verschickt...
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