Zukunft des Bahnüberganges Lankernbrok

Alle Dokumente, die Informationen zu zukünftigen Baulichen Veränderungen am Bahnübergang Lankernbrok beinhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Hamminkeln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zukunft des Bahnüberganges Lankernbrok [#137691]
Datum
6. Mai 2019 09:35
An
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, die Informationen zu zukünftigen Baulichen Veränderungen am Bahnübergang Lankernbrok beinhalten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Hamminkeln
Sehr geehrteAntragsteller/in Aus der Zuständigkeit der Stadt Hamminkeln heraus sind keine baulichen Maßnahmen an d…
Von
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Betreff
Antwort: WG: Zukunft des Bahnüberganges Lankernbrok [#137691] Bahn km 14,553
Datum
21. Mai 2019 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Aus der Zuständigkeit der Stadt Hamminkeln heraus sind keine baulichen Maßnahmen an dem Bahnübergang Lankernbrok geplant. Aus diversen Kontakten mit der Deutschen Bahn ist mir bekannt, dass diese die technische Sicherung des Bahnüberganges beabsichtigt und dazu einen Planungsprozess eingeleitet hat. Zuständig ist die DB Netz AG in Münster, Herr Wiesmann 0251/6912873. Der Stadt Hamminkeln liegen bislang allerdings keinerlei Planungen vor. Mit freundlichen Grüßen