Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach EGovG §2 Abs. 2 ist jede Bundesbehörde verpflichtet ein De-Mail Postfach zum Empfang von De-Mail anzubieten.
Dr. Markus Richter schrieb am 06. Juni 2023 auf X (Twitter), dass De-Mail am 31.08.2024 in der Verwaltung endet.
Frage 1: In wie weit ist die Aussage Ihres Staatssekretärs korrekt?
Frage 2: Sind nach diesem Datum die Bundesbehörden nach EGovG §2 Abs. 2 weiterhin verpflichtet den Empfang von De-Mail zu sichern?
Frage 3: ist eine Anpassung dieses Gesetzes geplant?
Frage 4: Ist eine Abschaffung des gesamten De-Mail Gesetzes und/oder Einstellung des Dienstes (bzw. Abschaffen des Nutzen in Behörden) seitens der Bundesregierung geplant?
Frage 5: Wenn De-Mail abgeschafft bzw. nicht mehr von Behörden angeboten wird, wie soll eine sichere, standisierte und verschlüsselte Kommunikation mit Privatpersonen möglich sein?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Vorwachs
Anfragenr: 303760
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https://fragdenstaat.de/a/303760/
Postanschrift
Tobias Vorwachs
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