Zukunft von De-Mail

Nach EGovG §2 Abs. 2 ist jede Bundesbehörde verpflichtet ein De-Mail Postfach zum Empfang von De-Mail anzubieten.

Dr. Markus Richter schrieb am 06. Juni 2023 auf X (Twitter), dass De-Mail am 31.08.2024 in der Verwaltung endet.

Frage 1: In wie weit ist die Aussage Ihres Staatssekretärs korrekt?
Frage 2: Sind nach diesem Datum die Bundesbehörden nach EGovG §2 Abs. 2 weiterhin verpflichtet den Empfang von De-Mail zu sichern?
Frage 3: ist eine Anpassung dieses Gesetzes geplant?
Frage 4: Ist eine Abschaffung des gesamten De-Mail Gesetzes und/oder Einstellung des Dienstes (bzw. Abschaffen des Nutzen in Behörden) seitens der Bundesregierung geplant?
Frage 5: Wenn De-Mail abgeschafft bzw. nicht mehr von Behörden angeboten wird, wie soll eine sichere, standisierte und verschlüsselte Kommunikation mit Privatpersonen möglich sein?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    21. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Tobias Vorwachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach EGovG §2 Abs. 2 ist jede Bundesb…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Tobias Vorwachs
Betreff
Zukunft von De-Mail [#303760]
Datum
21. März 2024 11:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach EGovG §2 Abs. 2 ist jede Bundesbehörde verpflichtet ein De-Mail Postfach zum Empfang von De-Mail anzubieten. Dr. Markus Richter schrieb am 06. Juni 2023 auf X (Twitter), dass De-Mail am 31.08.2024 in der Verwaltung endet. Frage 1: In wie weit ist die Aussage Ihres Staatssekretärs korrekt? Frage 2: Sind nach diesem Datum die Bundesbehörden nach EGovG §2 Abs. 2 weiterhin verpflichtet den Empfang von De-Mail zu sichern? Frage 3: ist eine Anpassung dieses Gesetzes geplant? Frage 4: Ist eine Abschaffung des gesamten De-Mail Gesetzes und/oder Einstellung des Dienstes (bzw. Abschaffen des Nutzen in Behörden) seitens der Bundesregierung geplant? Frage 5: Wenn De-Mail abgeschafft bzw. nicht mehr von Behörden angeboten wird, wie soll eine sichere, standisierte und verschlüsselte Kommunikation mit Privatpersonen möglich sein?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Vorwachs Anfragenr: 303760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303760/ Postanschrift Tobias Vorwachs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Vorwachs

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - Vorwachs, Tobias Sehr geehrter Herr Vorwachs, Ihr Schreiben vom 21. März an das Bundesmini…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240321, Vorwachs, Tobias, Zukunft von De-Mail
Datum
22. März 2024 11:12
Status
Az: PKII4.12017/1#1 - Vorwachs, Tobias Sehr geehrter Herr Vorwachs, Ihr Schreiben vom 21. März an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit dem Sie zum Thema De-Mail um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde die Bürgerkommunikation des BMI gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln: Es ist beabsichtigt, den De-Mail-Dienst mit Ablauf des Rahmenvertrages des Anbieters FP Digital Business Solution GmbH zum 31.August 2024 für den Bund als zentral beauftragte Lösung nicht mehr anzubieten. Die Verpflichtung zur Eröffnung eines De-Mail-Kontos aktuell geregelt in §2 Abs 2 EGovG – wird mit dem geplanten OZG Änderungsgesetz (OZGÄndG), welches 2024 in Kraft treten soll, entfallen (Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für das OZGÄndG am 22. Februar 2024 beschlossen. Nach Beschluss durch den Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich in der zweiten Maihälfte in Kraft treten.). Eine Aufhebung oder Ablösung des in Kraft befindlichen DE-Mail-Gesetzes ist hierbei nicht geplant. Es steht Einrichtungen des Bundes und selbstverständlich der Länder und Kommunen frei, eigenständig De-Mail-Dienste zu beauftragen. Eine den Behörden aller föderalen Ebenen zur Verfügung stehenden Alternative ist das zentrale Postfach der BundID. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen. Sie verfügt über ein elektronisches Postfach, über das Bürgerinnen und Bürger Bescheide von Behörden digital erhalten können. Weitere Ausbaustufen werden geprüft. Eine weitere Möglichkeit ist das seit Oktober 2023 für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehende "Mein Justizpostfach" (MJP). Dieser kostenfreie Dienst ermöglicht eine sichere digitale Kommunikation mit der Justiz, einschließlich Gerichten, Anwältinnen und Anwälten sowie Notarinnen und Notaren. Die Nutzung des MJP erfolgt in Verbindung mit dem digitalen Nutzerkonto des Bundes, der BundID. Ich würde mich freuen, wenn diese Einordnung hilfreich für Sie ist und wünsche alles Gute. Mit freundlichen Grüßen