Zukünftige Bauarbeiten auf der A2

Sind zukünftige Bauarbeiten auf der A2 bis 2020 geplant?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. November 2017
  • Frist
    30. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
Jacqueline Hochschule
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind zukünftige …
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
Jacqueline Hochschule
Betreff
Zukünftige Bauarbeiten auf der A2 [#25471]
Datum
28. November 2017 10:01
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind zukünftige Bauarbeiten auf der A2 bis 2020 geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jacqueline Hochschule <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jacqueline Hochschule

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrte Frau Hochschule, auf Ihre untenstehende E-Mail-Anfrage teilen wir mit, dass die Bundesanstalt für St…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Zukünftige Bauarbeiten auf der A2 [#25471]
Datum
29. November 2017 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hochschule, auf Ihre untenstehende E-Mail-Anfrage teilen wir mit, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine technisch-wissenschaftliche Ressortforschungseinrichtung des BMVI auf dem Gebiet des Straßenwesens ist. Insbesondere ist es unsere Aufgabe, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in fachlichen und verkehrspolitischen Fragen wissenschaftlich gestützte Entscheidungshilfen zu geben. Die BASt ist nicht für die Durchführung von Bauarbeiten auf den BAB zuständig. Die zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder verwalten bislang im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die BAB, d.h. ihnen obliegt die Planung und Durchführung von Bauarbeiten auf den BAB. Die Landesverwaltungen sind damit für Ihre Anfrage zuständig. Eine diesseitige Verpflichtung zur Weiterleitung nach dem IFG Bund besteht nicht. Ergänzend erlaube ich mir den Hinweis, dass sich die von Ihnen erbetenen Informationen auch aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben. Die Baumaßnahmen auf den BAB ergeben sich aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030, abrufbar unter: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan-2030/bundesverkehrswegeplan-2030.html Mit freundlichen Grüßen