Zukunftsvertrag Landesbericht Sachsen-Anhalt Ko-Finanzierung

Landesbericht Sachsen-Anhalt über die Bereitstellung und Verwendung der Bundesmittel und der zusätzlich bereitgestellten eigenen Mittel im Rahmen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Johannes Kohl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Landesbericht Sachsen-Anhalt über die…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Johannes Kohl
Betreff
Zukunftsvertrag Landesbericht Sachsen-Anhalt Ko-Finanzierung [#273057]
Datum
14. März 2023 16:29
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Landesbericht Sachsen-Anhalt über die Bereitstellung und Verwendung der Bundesmittel und der zusätzlich bereitgestellten eigenen Mittel im Rahmen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Kohl Anfragenr: 273057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273057/ Postanschrift Johannes Kohl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Kohl

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 412-18501/55(2023) Berlin, 27.03.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Zukunftsvertrag Landesbericht Sachsen-Anhalt Ko-Finanzierung [#273057]
Datum
27. März 2023 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 412-18501/55(2023) Berlin, 27.03.2023 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.03.2023 Sehr geehrter Herr Kohl, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Landesbericht Sachsen-Anhalt über die Bereitstellung und Verwendung der Bundesmittel und der zusätzlich bereitgestellten eigenen Mittel im Rahmen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken vom 14. März 2023. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen noch nicht vorliegen. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) wird einen Gesamtbericht, inklusive der einzelnen Länderinformationen, voraussichtlich im Herbst 2023 auf ihrer Homepage veröffentlichen (www.gwk-bonn.de). Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen