Zulässige Höhe der Mahngebühren
Nach einschlägiger Rechtssprechung (bspw. LG Düsseldorf, AZ: 12 O 374/01; OLG München, Az: 39 U 634/11 und zahlreicher weiterer) in den verschiedenen Instanzen sind Mahngebühren, die über die tatsächlichen Kosten der Mahnung (Porto & Papier) hinausgehen, unzulässig.
In der Justiz selbst, werden trotzdem immer noch Mahngebühren in Höhe von 5€ (KV 1403 des JVKostG, §9, VwVG NRW, etc) und mehr verlangt, wofür in den oben genannten Entscheidungen die Mahnenden von den Gerichten wegen des Wuchers in die Schranken gewiesen wurden.
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Das gleiche gilt auch für die Begrifflichkeit des Säumniszuschlags vom Finanzamt, was der Beschreibung nach mit einer Mahngebühr gleichbedeutend ist.
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Datum17. Januar 2019
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19. Februar 2019
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- Zulässige Höhe der Mahngebühren [#45390]
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- 17. Januar 2019 21:04
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- Zwischennachricht: WG: Zulässige Höhe der Mahngebühren [#45390] - BMJV-ID: [15148012]
- Datum
- 22. Januar 2019 15:06
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- Re: Zulässige Höhe der Mahngebühren [#45390] - BMJV-ID: [10579002]
- Datum
- 25. Januar 2019 08:34
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- AW: Re: Zulässige Höhe der Mahngebühren [#45390] - BMJV-ID: [10579002] [#45390]
- Datum
- 25. Januar 2019 14:04
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- Bundesministerium der Justiz
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- Re: AW: Re: Zulässige Höhe der Mahngebühren [#45390] - BMJV-ID: [15419001]
- Datum
- 29. Januar 2019 08:32
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- Bundesministerium der Justiz
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- Zwischennachricht: AW: Re: Zulässige Höhe der Mahngebühren [#45390] [#45390] - BMJV-ID: [15419012]
- Datum
- 30. Januar 2019 09:25
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- Re: Zulässige Höhe der Mahngebühren [#45390] [#45390] - BMJV-ID: [10747002]
- Datum
- 12. Februar 2019 17:28
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- AW: Re: Zulässige Höhe der Mahngebühren [#45390] [#45390] - BMJV-ID: [10747002] [#45390]
- Datum
- 18. Februar 2019 09:43
- An
- Bundesministerium der Justiz
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- AW: Re: Zulässige Höhe der Mahngebühren [#45390] [#45390] - BMJV-ID: [10747002] [#45390]
- Datum
- 21. August 2019 18:49
- An
- Bundesministerium der Justiz
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