Zulässigkeit bei der Einreise Schutzsuchender/Migranten/Asylbewerber aus EU Staaten/Schweiz
In der Zeitung die Welt steht folgende Aussage:
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'Die Logik dahinter: Im Zuge der europäischen Einigung haben die Bundesregierungen seit 1999 zunehmend die Entscheidungshoheit über die Asylzuwanderung an die EU abgegeben. Seither genießen die entsprechenden Verordnungen Gesetzescharakter.
Die Dublin-Verordnung, vor allem um sie geht es, wird von der Bundesregierung so gedeutet, dass Deutschland erst einmal jeden Schutzsuchenden einreisen lassen muss und erst dann klären darf, welcher Staat eigentlich für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist. Dann darf sie versuchen, den Eingereisten in den tatsächlich zuständigen Staat zurückzubringen.'
https://www.welt.de/politik/deutschland/article174668559/EU-Laender-Die-Schieflage-bei-Asylentscheidungen-ist-extrem.html
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Bezüglich der Auslegung der Dublin-Verordnung, wo steht dass diese aus anderen EU Staaten/Schweiz kommende Personen zunächst ins Land dh nach Deutschland hereingelassen werden müssen?
Gibt es hierzu eine Höchstrichterliche Entscheidung des EU GH? Bitte benennne sie mir das konkrete Urteil. Und wenn es keines gibt bestätigen sie bitte dass die Bundesregierung niemals den EU GH angerufen hat.
Dieses Urteil kann im übrigen sehr einfach durch die Zurückweisung eines Einreisenden an der Grenze erzwungen werden. Es ist zu vermute dass diese klagen.
Diese Anfrage wird - um eine Hinterrücks Kostenfestsetzung zu vermeiden - zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. März 2018
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20. April 2018
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