Zulässigkeit kontinuierlicher Kameraaufnahmen mittels öffentlicher Webcam am Weimarer Platz "Frauenplan"
- aussagekräftige Stellungnahme zum Betrieb einer privaten und öffentlich aufrufbaren Webcam-Anlage am Weimarer Frauenplan
Begründung:
Mit Bedenken musste ich feststellen, dass der kommerziell agierende Wetterservice-Anbieter "wetter.com" seinen Nutzern am Weimarer Platz "Frauenplan" (Hotel Pension am Goethehaus) eine Webcam in Echtzeit und HD-Auflösung bereitstellt. So wird von der in Rede stehenden Anlage nicht lediglich die Örtlichkeit als Ganzes aufgezeichnet, sondern vollführt diese Einrichtung vielmehr auch zoomende Bewegungen über das gesamte Areal, wobei Gesichter und Autokennzeichen identifiziert werden können. Genannter Sachverhalt kann als Gefahr für das informationelle Selbstbestimmungsrecht gewertet werden, da diese Technik dem Betreiber (und jeglichen Besuchern seines Internetauftrittes) erlaubt, über einen bestimmten Zeitraum das Verhalten einer Person zu beobachten, ohne dass diese darüber in Kenntnis versetzt wurde. Die Übertragung der Bilder in das Internet stellt darüber hinaus eine Verbreitung bzw. öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen dar, die nach § 22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) einer Einwilligung des Betroffenen bedarf.
URL: https://www.wetter.com/hd-live-webcams/deutschland/weimar-frauenplan/5134h45647466
Eine diesbezügliche Anfrage an die Stadtverwaltung Weimar blieb erfolglos, da dort gemäß Aussage keinerlei Informationen zum Betrieb der genannten Anlage verfügbar waren.
Bitte klären Sie mich über folgende Sachverhalte auf:
1.) Zulässigkeit und rechtliche Grundlagen dieser kontinuierlichen Kameraaufzeichnung und Veröffentlichung seitens eines privaten Anbieters, insbesondere im Hinblick auf ausbleibende Gesichtsanonymisierung und Kennzeichen-Unkenntlichmachung
2.) Vereinbarkeit dieser Kameraaufnahmen in gegenwärtiger Form mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere im Hinblick auf die mögliche Gesichtserkennung
3.) Auflistung aller eingeleiteten oder potentiell einzuleitenden Schritte seitens des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Herzlichen Dank für Ihre Mühe und Ihre Bearbeitung!
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Februar 2020
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5. März 2020
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Die Anfrage läuft seit Februar, das ist ja schon sehr lange, die Reaktionsgeschwindigkeit der thüringischen Behörde ist enttäuschend. Aber wenn nicht klar ist, ob das überhaupt weitergeleitet wurde, wird vielleicht nichts weiter passieren.