Zulassung BC 007

Die Zulassung von BC 007 wird immer undurchsichtiger. Läuft hier noch etwas? Von Erlangen kommen nur ausweichende Antworten, ebenso von Berlin Cures. Immer neue Termine für einen Start der Zulassung gegen LC. Zulassung gegen Myokarditis sollte in 2023 erfolgen. Hört man auch nur Widersprüchliches zu. Wie ist hier der Stand?

Ergebnis der Anfrage

Leider nichts, außer Seitenlänge Rechtsbelehrungen und irrelevante Dinge.
Zur Frage ist nichts gekommen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Günter Mantoan
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zulassung von BC 007 wird immer u…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Günter Mantoan
Betreff
Zulassung BC 007 [#276502]
Datum
18. April 2023 14:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zulassung von BC 007 wird immer undurchsichtiger. Läuft hier noch etwas? Von Erlangen kommen nur ausweichende Antworten, ebenso von Berlin Cures. Immer neue Termine für einen Start der Zulassung gegen LC. Zulassung gegen Myokarditis sollte in 2023 erfolgen. Hört man auch nur Widersprüchliches zu. Wie ist hier der Stand?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Mantoan Anfragenr: 276502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276502/ Postanschrift Günter Mantoan << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Mantoan
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Mantoan, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Zulassung BC 007 [#276502]
Datum
18. April 2023 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mantoan, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Günter Mantoan
Guten Tag, mit ihrer Antwort kann ich nicht viel anfangen. Mit freundlichen Grüßen Günter Mantoan Anfragenr: …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Günter Mantoan
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Zulassung BC 007 [#276502]
Datum
18. April 2023 15:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit ihrer Antwort kann ich nicht viel anfangen. Mit freundlichen Grüßen Günter Mantoan Anfragenr: 276502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276502/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Mantoan, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die von Ihnen nachgefragten Infor…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Zulassung BC 007 [#276502]
Datum
19. April 2023 09:28
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Mantoan, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die von Ihnen nachgefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen