Zulassung importierter Motorräder
Motorräder vom Typ "Yamaha XV 1700" ( Feld 0.1 und 0.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I) sind vom Hersteller Yamaha nicht in Deutschland verkauft worden sondern sind alles Importe, meist aus den USA
1. Ich bitte Sie um eine Liste der technischen Untersuchungsorganisationen (TÜV, DEKRA, ?), die mindestens eines der Motorräder des oben aufgeführten Typs zugelassen haben.
Bitte stellen Sie mir eine elektronisch weiterverwendbare Tabelle mit Namen der jeweiligen Organisation, Anschrift und Anzahl der "Yamaha XV 1700" Zulassungen.
2. Wurden alle "Yamaha XV 1700" mit dem selben Gutachten zugelassen?
3. Ist für jede gebraucht importierte "Yamaha XV 1700" aus dem Nicht-EU-Raum ein eigenes Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO nötig oder wird immer wieder auf das selbe Gutachten zurückgegriffen?
4. Wo sind diese Gutachten hinterlegt?
5. Soweit Ihnen diese Gutachten zugängig sind, bitte ich Sie um ein exemplarisches für die "Yamaha XV 1700", gerne mit geschwärzten Personendaten.
6. Welche weiteren Unterlagen technische Details der Motorräder betreffend werden wo hinterlegt?
Anfrage erfolgreich
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Datum29. September 2020
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31. Oktober 2020
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