Zulassung Totimpfstoff

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Sie sagten Ende November das Novavax in „einigen Wochen“ zugelassen wird. Können sie das denn für 2021 noch hinbekommen und garantieren? Wer bekommt dann die Impfstoffe? Auch die Hausärzte oder nur die Impfzentren?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie sagten Ende N…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassung Totimpfstoff [#234560]
Datum
4. Dezember 2021 15:48
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie sagten Ende November das Novavax in „einigen Wochen“ zugelassen wird. Können sie das denn für 2021 noch hinbekommen und garantieren? Wer bekommt dann die Impfstoffe? Auch die Hausärzte oder nur die Impfzentren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234560/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr Antragsteller/in das Unternehmen hat einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) g…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Zulassung Totimpfstoff [#234560]
Datum
6. Dezember 2021 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Unternehmen hat einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) gestellt. Zuvor sind die Unterlagen bereits im Rolling Review geprüft worden. www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/211117-antrag-zulassung-novavax-covid-19-impfstoff-nuvaxovid.html Wir können keine Aussage darüber treffen, wann der der Impfstoff zugelassen wird. Das Verfahren führt die EMA durch. Hier finden Sie immer aktuelle Informationen über den Zulassungsstatus der COVID-19-Impfstoffe. www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/covid-19-vaccines Sobald der Impfstoff von Europäischen Kommission zugelassen ist, veröffentlichen wir eine entsprechende Meldung auf unserer Website Das ist kein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bitte senden Sie zukünftig Ihre allgemeinen Anfragen an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen