Zulassung von Medikamenten für Suizid
In Deutschland ist die Verschreibung eines Mittels zum Zweck des Suizids untersagt, dennoch urteilte das Bundesverwaltungsgericht im März 2017, dass für schwer und unheilbare Kranke in Extremfällen Ausnahmen gemacht werden müssen.
Laut Medienberichten waren im Februar 2018 waren 86 Anträge beim BfArM anhängig [0].
Wie sieht der Stand der Dinge knapp ein Jahr später aus, was die Umsetzung dieses Urteils angeht und wieviele Anträge sind im Moment anhängig?
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Juni 2019
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16. Juli 2019
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