Zulassung von Medikamenten für Suizid

In Deutschland ist die Verschreibung eines Mittels zum Zweck des Suizids untersagt, dennoch urteilte das Bundesverwaltungsgericht im März 2017, dass für schwer und unheilbare Kranke in Extremfällen Ausnahmen gemacht werden müssen.
Laut Medienberichten waren im Februar 2018 waren 86 Anträge beim BfArM anhängig [0].

Wie sieht der Stand der Dinge knapp ein Jahr später aus, was die Umsetzung dieses Urteils angeht und wieviele Anträge sind im Moment anhängig?

[0] https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-blockiert-urteil-darf-der-staat-beim-sterben-helfen/20925030.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Deutschland ist …
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
Zulassung von Medikamenten für Suizid [#150679]
Datum
14. Juni 2019 19:39
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Deutschland ist die Verschreibung eines Mittels zum Zweck des Suizids untersagt, dennoch urteilte das Bundesverwaltungsgericht im März 2017, dass für schwer und unheilbare Kranke in Extremfällen Ausnahmen gemacht werden müssen. Laut Medienberichten waren im Februar 2018 waren 86 Anträge beim BfArM anhängig [0]. Wie sieht der Stand der Dinge knapp ein Jahr später aus, was die Umsetzung dieses Urteils angeht und wieviele Anträge sind im Moment anhängig? [0] https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-blockiert-urteil-darf-der-staat-beim-sterben-helfen/20925030.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0059-IFG, Herr Antragsteller/in, Verschreibung eines Mittels zum Zweck des Suizi…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0059-IFG, Herr Antragsteller/in, Verschreibung eines Mittels zum Zweck des Suizids #0004 Antwort
Datum
19. Juni 2019 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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geschwärzt
311,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen