Zulassung zum Master of Public Administration außerhalb eines Aufstiegsverfahrens

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Wie viele Studienplätze stehen für Bewerber*innen außerhalb eines Aufstiegsverfahrens zur Verfügung?
- Wie viele Personen haben sich in den letzten drei Jahren außerhalb eines Aufstiegsverfahrens für den Master of Public Administration beworben?
- Wurde in den letzten drei Jahren ein Auswahlverfahren gemäß § 6 der Zulassungsordnung durchgeführt? Falls ja, bis zu welchem Grad der Eignung wurden die Bewerber*innen eingeladen?
- Falls kein Auswahlverfahren gemäß § 6 durchgeführt wurde: Bis zu welchem niedrigsten Grad der besonderen Eignung wurde ein Studienplatz vergeben?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Studienplätze stehen für Bewerber…
An Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassung zum Master of Public Administration außerhalb eines Aufstiegsverfahrens [#278871]
Datum
14. Mai 2023 19:08
An
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Studienplätze stehen für Bewerber*innen außerhalb eines Aufstiegsverfahrens zur Verfügung? - Wie viele Personen haben sich in den letzten drei Jahren außerhalb eines Aufstiegsverfahrens für den Master of Public Administration beworben? - Wurde in den letzten drei Jahren ein Auswahlverfahren gemäß § 6 der Zulassungsordnung durchgeführt? Falls ja, bis zu welchem Grad der Eignung wurden die Bewerber*innen eingeladen? - Falls kein Auswahlverfahren gemäß § 6 durchgeführt wurde: Bis zu welchem niedrigsten Grad der besonderen Eignung wurde ein Studienplatz vergeben? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278871/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulassung zum Master of Public Administration außerhalb eines Aufs…
An Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zulassung zum Master of Public Administration außerhalb eines Aufstiegsverfahrens [#278871]
Datum
22. Juni 2023 13:16
An
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulassung zum Master of Public Administration außerhalb eines Aufstiegsverfahrens“ vom 14.05.2023 (#278871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte ich die verspätete Antwort zu entschuldigen. Ihr Antrag v…
Von
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Betreff
AW: Zulassung zum Master of Public Administration außerhalb eines Aufstiegsverfahrens [#278871]
Datum
26. Juni 2023 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte ich die verspätete Antwort zu entschuldigen. Ihr Antrag vom 14. Mai 2023, mit welchem Sie einen Informationsanspruch nach dem IFG geltend machen möchten, ist bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eingegangen. Sie begehren Auskünfte über Informationen über die Zulassung zum Public Administration außerhalb eines Aufstiegsverfahrens. Zu den Bewerberzahlen der Statusgruppe der Nichtaufstiegsstudierenden kann wie folgt berichtet werden: 1) Jahrgang 2020 - 31 Bewerberinnen und Bewerber - davon 23 eingeladen bis zur Vorauswahlpunktzahl 1 - - 7 Nichtaufstiegsstudienplätze vergeben 2) Jahrgang 2021 - 75 Bewerberinnen und Bewerber - keine Nichtaufstiegsstudienplätze vergeben mangels Genehmigung des BMI, allen Bewerbern musste abgesagt werden 3) Jahrgang 2022 - 87 Bewerberinnen und Bewerber - davon 37 Personen eingeladen bis zur Vorauswahlpunktzahl 6,7 - 16 Nichtaufstiegsstudienplätze vergeben 4) Jahrgang 2023 - 69 Bewerberinnen und Bewerber - davon 32 Personen eingeladen bis zur Vorauswahlpunktzahl 6,4 - 10 Nichtaufstiegsstudienplätze vergeben Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort und die Übersendung der Informationen. Mit freundlichen Grüßen << A…
An Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zulassung zum Master of Public Administration außerhalb eines Aufstiegsverfahrens [#278871]
Datum
26. Juni 2023 11:07
An
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort und die Übersendung der Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278871/