Zulassung zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten
Ich bitte um die Beantwortung folgender Sachfrage:
Berechtigt der Abschluss in Psychologie der Universität Trier (B.Sc.) [Beginn: 10.2015] mit nachgewiesener Prüfungleistung in "Klinische Psychologie" (14 ECTS), sowie ein darauffolgender Abschluss in Psychologie der Universität Bielefeld (M.Sc.) [Beginn: 10.2018] ohne nachgewiesener Prüfungsleistung in "Klinische Psychologie" sondern in "Klinische Neuropsychologie" (12 ECTS) zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland?
Diese Frage ergibt sich konkret aus folgender Passage eines auf der Internetseite des Landesprüfungsamtes verlinkten Dokumentes, in dem es heißt:
"Den Zugang ermöglichen auch Masterstudiengänge, die eine andere Bezeichnung tragen, sofern sie bis spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden und bislang den Zugang nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG in Nordrhein-Westfalen ermöglicht haben. Gleichgestellt sind ferner für denselben Zeitraum Masterstudiengänge, die keine Abschlussprüfung im Fach "Klinische Psychologie" aufweisen, sofern das Fach "Klinische Psychologie" im vorangegangenen Bachelorstudiengang mit einer Prüfungsleistung nachgewiesen wird."
Falls für die Prüfung Unterlagen benötigt werden, die Ihnen bisher nicht vorliegen, reiche ich diese gern nach. Bitte setzten Sie mich darüber in Kenntnis, welche Unterlagen für eine Prüfung nachgereicht werden müssen.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. November 2020
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15. Dezember 2020
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