Zulassungen importierter Motorräder "Yamaha XV 1700"

Anfrage an: TÜV NORD AG

Zur Zeit gibt es in Deutschland 155 zugelassene Motorräder "Yamaha XV 1700", die als Importe nicht getypt wurden; Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 2.2: 00000000. Darüberhinaus gibt es 359 weitere direkt hier zugelassene, die getypt sind.

Meine Fragen beziehen sich auf die ungetypten Importe der "Yamaha XV 1700":
1. Wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich importiere "Yamaha XV 1700" zugelassen?
2. Wenn ja, wieviele?
3. Sind das alles US-Importe?
4. Existieren für die Zulassung des genannten Modells Unterlagen (Gutachten, Protokolle, Prüfberichte, oder anders), die Ihnen vorliegen?
5. Wenn ja, welche?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Zeit gibt es in…
An TÜV NORD AG Details
Von
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Betreff
Zulassungen importierter Motorräder "Yamaha XV 1700" [#201364]
Datum
21. Oktober 2020 14:16
An
TÜV NORD AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Zeit gibt es in Deutschland 155 zugelassene Motorräder "Yamaha XV 1700", die als Importe nicht getypt wurden; Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 2.2: 00000000. Darüberhinaus gibt es 359 weitere direkt hier zugelassene, die getypt sind. Meine Fragen beziehen sich auf die ungetypten Importe der "Yamaha XV 1700": 1. Wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich importiere "Yamaha XV 1700" zugelassen? 2. Wenn ja, wieviele? 3. Sind das alles US-Importe? 4. Existieren für die Zulassung des genannten Modells Unterlagen (Gutachten, Protokolle, Prüfberichte, oder anders), die Ihnen vorliegen? 5. Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201364/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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TÜV NORD AG
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in als technischer Dienstleister haben wir keine Aufgab…
Von
TÜV NORD AG
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
23. Oktober 2020 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als technischer Dienstleister haben wir keine Aufgaben nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die von Ihnen erbetenen Angaben wollen Sie bitte über das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bzw. die Zulassungsstellen einholen. Mit freundlichen Grüßen