Zulassungsverfahren in höhere Fachsemester Rechtswissenschaften

Anfrage an: Universität zu Köln

Daten, Unterlagen, Statistiken, Verfahrensübersichten u. Ä. sofern vorhanden zu der Studienplatzvergabe in höhere Fachsemester (2. bis 10.) für Studierende der Rechtswissenschaften zum Wintersemester 2023/2024. Insbesondere: Anzahl der offenen Studienplätze je Semester; Anzahl der eingegangenen Bewerbungen gegliedert nach Fachsemester sowie nach Studienortswechslern, sonstigen Bewerbern, Höherstufungen u. Ä; Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, welche formell unzulässig waren; Anzahl der mit Abschluss des Verfahrens vergebenen Studienplätze je Semester.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2023
  • Frist
    25. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Universität zu Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassungsverfahren in höhere Fachsemester Rechtswissenschaften [#290852]
Datum
23. Oktober 2023 19:01
An
Universität zu Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten, Unterlagen, Statistiken, Verfahrensübersichten u. Ä. sofern vorhanden zu der Studienplatzvergabe in höhere Fachsemester (2. bis 10.) für Studierende der Rechtswissenschaften zum Wintersemester 2023/2024. Insbesondere: Anzahl der offenen Studienplätze je Semester; Anzahl der eingegangenen Bewerbungen gegliedert nach Fachsemester sowie nach Studienortswechslern, sonstigen Bewerbern, Höherstufungen u. Ä; Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, welche formell unzulässig waren; Anzahl der mit Abschluss des Verfahrens vergebenen Studienplätze je Semester.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290852/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität zu Köln
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die erbetenen Daten zum Zulassungsverfahren für das Höhere Fachsem…
Von
Universität zu Köln
Betreff
WG: Zulassungsverfahren in höhere Fachsemester Rechtswissenschaften
Datum
24. Oktober 2023 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die erbetenen Daten zum Zulassungsverfahren für das Höhere Fachsemester in Rechtswissenschaft. Sofern weitere Fragen oder Informationen benötigt werden oder ich Ihr Anliegen missverstanden habe, wäre ich für eine Rückmeldung dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die besonders schnelle und zutreffende Bescheidung des Antrags auf …
An Universität zu Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zulassungsverfahren in höhere Fachsemester Rechtswissenschaften [#290852]
Datum
24. Oktober 2023 16:38
An
Universität zu Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die besonders schnelle und zutreffende Bescheidung des Antrags auf Informationsfreiheit. Unabhängig von dem Antrag habe ich einige persönliche Fragen zu dem Zulassungsverfahren und der Platzvergabe im Studiengang Rechtswissenschaft, die ich Ihnen gerne neben den o. g. positiv beschiedenen Antrag stellen würde: 1. Mit welchem Verfahren werden die verfügbaren Studienplätze für das erste Fachsemester bzw. die höheren Fachsemester berechnet bzw. festgelegt? Welche Stelle trifft diese Entscheidung? 2. Wie erklärt es sich, dass die Anzahl der Rückmeldungen innerhalb eines Fachsemesters in den höheren Fachsemestern regelmäßig die Anzahl der verfügbaren Plätze maßgeblich übersteigt? Meines Erachtens müssten sinnlogisch mindestens so viele Studienplätze verfügbar sein, wie sich Studierende in das Fachsemester überhaupt zurückmelden könnten. Sonst hätten Sie sie ja in erster Linie nicht für das Studium zugelassen. 3. Ist die Gesamtsaldierung aller Studienplätze (unabhängig vom Fachsemester) zur Ermittlung, ob freie Plätze in diesem Fachsemester für die Vergabe verfügbar sind, a. zulässig, b. vorgesehen und c. auch sinnvoll? Werden so nicht langfristig in späteren Semestern unausgewogene Studierendenzahlen erreicht? 4. In Anbetracht dieser Zahlen und meiner vorsichtigen Einschätzung, dass in den vorherigen Semestern das Ergebnis des Zulassungsverfahrens ähnlich aussah: Wäre es nicht angemessen bzw. effizient, diese Daten auf den Bewerbungsseiten der Universität zu veröffentlichen? (bzw. diese jedes Semester veröffentlichen?) Für mich persönlich hat sich ein enormer Aufwand für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester ergeben. Mit der vorzeitigen Kenntnis des Sachverhaltes hätte ich mir, Ihnen und meiner ehemaligen Universität viele wertvolle Arbeitsstunden und Nerven gespart. Wenn ich ihre Daten richtig lese, geht es hier um 196 Bewerbungen auf 0 freie Plätze, nur dieses Semester. Die durch eine solche Veröffentlichung erzielte Ersparnis für die gesamte Volkswirtschaft inkl. Hochschulverwaltungen wäre immens. Für den o. g. Fragenkatalog bitte ich erneut um eine kurze Rückmeldung, falls Sie die Antwort verweigern oder Ihnen zu ihrer Beantwortung Kosten und Auslagen entstünden. Sofern solche Kosten anfielen, bitte ich um eine Kostenvoreinschätzung. Ich wäre grundsätzlich gerne bereit, diese Kosten persönlich zu übernehmen. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290852/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universität zu Köln
Sehr << Antragsteller:in >> gerne will ich versuchen, Ihre weiteren Fragen zu beantworten. Ich muss …
Von
Universität zu Köln
Betreff
Antwort: AW: WG: Zulassungsverfahren in höhere Fachsemester Rechtswissenschaften [#290852]
Datum
24. Oktober 2023 19:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne will ich versuchen, Ihre weiteren Fragen zu beantworten. Ich muss hierbei an der ein oder anderen Stelle meine Antwort verkürzen, da ich Sie zunächst nicht mit langen Ausführungen zu den Hintergründen "ärgern" möchte. Zu Ihren Fragen: zu 1.) Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die Regeln für die Berechnung der Studienplatzkapazitäten geklärt; die Hochschulen berechnen dann auf Basis dieser Regelungen die tatsächliche Studienplatzkapazität. Diese Berechnungen werden wiederum vom zuständigen Wissenschaftsministerium geprüft und jährlich per Verordnung festgelegt. Die entsprechenden Verordnungen mit den Kapazitäten in allen Studiengängen und Fachsemestern sind öffentlich. Die Berechnungsverfahren sind regelmäßig Gegenstand von Verwaltungsgerichtsverfahren und werden so gerichtlich geprüft; die dabei angewandten Regeln sind jedoch mittlerweile "ausgeklagt". zu 2.) "Ausgangspunkt" für die konkreten Kapazitäten in den Studiengängen ist das 1. Fachsemester. In den Höheren Fachsemestern schreibt man vereinfacht gesagt diese Zahlen halbjährlich/ jährlich fort, berücksichtigt aber einen gewissen "Schwund" an Studierenden. Im zulassungsbeschränkten Studiengängen mit einer Zulassung zum Sommer- und Wintersemester wird die Studienplatzkapazität dann sowohl für die Zulassung zum Sommer- wie zum Wintersemester aufgeteilt bzw. die Kapaziät auf diese beiden Verfahren aufgeteilt. In einem zulassungsbeschränkten Studiengang besteht dann das Gebot, diese Kapazität für das 1. Fachsemester vollumfänglich auszuschöpfen. Nun ist jedoch die vorhandene Kapazität für eine Zulassung im Wintersemester regelmäßig höher als im Sommersemester; dies erklärt die Unterschiede in den Zahlen in den geraden und ungeraden Semestern (da zum Wintersemester mehr Einschreibungen als zum Sommer erfolgen). Würden Sie also die Fragen zur Kapazität und zu den Rückmeldungen stellen, wären die Zahlen mutmaßlich genau andersherum auf die gerade und ungeraden Semesterzahlen verteilt. Weiterhin ist dann für die Zahlen des Höheren Fachsemesters zu berücksichtigen, dass Studierende ihr Studium auch unterbrechen (können) und dann bei einem Fortsetzen auch im entsprechenden Fachsemester die Studierneden rückgemeldet werden. Im besten Falle wird dies über den zuvor bei der Berechnung/ Festlegungen der Studienplatzkapazitäten durch den angenommenen "Schwund" vollständig und korrekt berüksichtigt; da diese Zahlen aber letztlich mit größeren Prognose-Unsicherheiten verbunden sind, kommt es hier regelmäßig zu einem Unter- oder Überschreiten. Deshalb darf dann an dieser Stelle die Gesamtzahl an Studierenden saldiert werden, damit nicht beispielsweise für ein Fachsemester massiv Zulassungen ausgesprochen werden müssen, obwohl der Studiengang insgesamt überhaupt keine freien Kapazität hat und bereits völlig überlaufen ist. Die konkrete Zahl der Studienplätze hängt auch keinesfalls von der tatsächlichen Zahl der Studierenden ab, sondern ist eine Berechnung die - etwas verkürzt - vor allem auf Basis der vorhandenen Lehrenden und deren Lehrverpflichtungen entsteht. Sie kann auch nicht von der Zahl der Studierenden abhängig gemacht werden, da die Berechnung ja weit vor dem Beginn des Semesters erfolgen muss und zu diesem Zeitpunkt auch nicht klar ist, wieviele Studierende sich tatsächlich zurückmelden. zu 3.) Siehe meine Erläuterungen bei 2.; in Kurzform: Die Saldierung ist zulässig, vorgesehen und sinnvoll. zu 4.) Die Kapazitäten sind nicht geheim und werden per Verordnung durch das MKW NRW veröffentlicht. Die konkreten Zahlen zur Rückmeldung stehen jedoch erst am Ende der Bewerbungsphase fest bzw. können ggf noch bis zum eigentlich Semester schwanken. Ein vorheriges Veröffentlichen wäre da schon problematisch, weil frühzeitig veröffentlichte Zahlen einen falschen Eindruck erwecken würden und die Zahlen letztlich täglich schwanken und in der Regel mindestens bis Anfang September steigen. Die Veröffentlichung wäre jedoch zudem auch inhaltlich schwierig, da Sie umfangreicherer Erläuterungen bedarf, um die Zahlen auch einzuordnen. Wir stellen dies bspw. auch regelmäßig bei den veröffentlichten sogenannten "NC-Werten" für das 1.Fachsemester fest: Viele Bewerberinnen und Bewerber verstehen hier nicht, dass die Werte der Vergangenheit nur eine eingeschränkte Prognosekraft für die Zukunft haben. Die damit verbundenen Missverständnisse müssen wir dann regelmäßig und zum Teil in sehr konflikthaften Gesprächen auflösen. Die tatsächlichen Effizienzgewinne einer Veröffentlichung würde sich - ohne dass ich dies konkret berechnet habe - in extrem überschaubaren Rahmen haben. Für ein Zulassungsverfahren brauchen wir ja in jedem Fall Bewerbungen, sofern doch Plätze frei wären - ohne Bewerbungen "auf gut Glück" müssten wir dann mit deutlich mehr Aufwand nach Bewerberinnen und Bewerbern suchen und müssten noch später die Verfahren für das Höhere Fachsemester durchführen. Zudem hält sich für uns der Aufwand für solche Zulassungsverfahren (ohne Zulassungen) in sehr überschaubaren Rahmen. Ich hoffe, meine Rückmeldung hilft dabei, die Zahlen und das Verfahren zumindest ein wenig mehr nachvollziehen zu können. Mit freundlichen Grüßen