Zulassungsvoraussetzungen

Anfrage an: Feuerwehr Hamburg

die Zulassungsvoraussetzungen zum Beitritt einer Freiwilligen Feuerwehr

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Feuerwehr Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassungsvoraussetzungen [#285865]
Datum
10. August 2023 12:26
An
Feuerwehr Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Zulassungsvoraussetzungen zum Beitritt einer Freiwilligen Feuerwehr
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285865/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Feuerwehr Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Zulas…
Von
Feuerwehr Hamburg
Betreff
Zulassungsvoraussetzungen [#285865]
Datum
11. August 2023 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Zulassungsvoraussetzungen zum Beitritt einer Freiwilligen Feuerwehr" nach dem HmbTG, der über die Behörde für Inneres und Sport am 10.08.2023 bei der Feuerwehr Hamburg eingegangen ist. Ihr Antrag fällt in den Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Hamburg und wird derzeit geprüft. In Kürze werden Sie weitergehend informiert. Hinweis zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages durch die Feuerwehr verarbeitet. Näheres hierzu finden Sie auf der Internetseite der Feuerwehr Hamburg unter www.hamburg.de/feuerwehr/11854336/datenschutzverordnung<http://www.hamburg.de/feuerwehr/11854336/datenschutzverordnung> . Mit freundlichen Grüßen

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Feuerwehr Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit übersenden wir Ihnen die Antwort der Feuerwehr Hamburg und verwe…
Von
Feuerwehr Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Zulassungsvoraussetzungen [#285865]
Datum
17. August 2023 16:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit übersenden wir Ihnen die Antwort der Feuerwehr Hamburg und verweisen auf § 10 des Hamburgischen Feuerwehrgesetzes. Danach ist die Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr wie folgt begründet: § 10 FwG – Aufnahmevoraussetzungen (1) Die Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr erfolgt auf Antrag. Sie liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird. (2) Die Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr setzt die schriftliche Bereitschaftserklärung des Antragstellers zur Mitarbeit und das Vertrauen der Mehrheit der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu ihm voraus. (3) In eine Freiwillige Feuerwehr darf nur aufgenommen werden, wer a)das fünfundvierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, b)die für den Dienst erforderliche geistige und körperliche Eignung besitzt und seine gesundheitliche Eignung durch das Attest eines von der zuständigen Behörde bestimmten Arztes sowie seine persönliche Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachweist, c)als Minderjähriger die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters nachweist, d)sich gewöhnlich im Einsatz- oder Einzugsgebiet der Freiwilligen Feuerwehr aufhält und e)für den Feuerwehrdienst ausreichend verfügbar ist. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Buchstaben a und d zulassen. (3a) Antragsteller, die dem Polizeivollzugsdienst, einer Berufs- oder Werkfeuerwehr angehören oder in einer Hilfsorganisation zur Nothilfe und Notfallvorsorge aktiv mitwirken, dürfen nur bei Verzicht auf eine Führungsfunktion und bei Nichtberücksichtigung hinsichtlich der Personalstärke der Einsatzabteilung aufgenommen werden, wenn ihre beruflichen Verpflichtungen oder anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten dadurch nicht beeinträchtigt werden. (4) Ungeeignet für den Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr ist, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. (5) Die Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr darf zunächst nur befristet erfolgen. Die Aufnahme auf unbestimmte Zeit setzt den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Truppfrau oder zum Truppmann der Freiwilligen Feuerwehren voraus und erfolgt frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit der Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr. Mit freundlichen Grüßen