Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich

Wann wurden erstmals Bedenken bezüglich der Erdbebensicherheit beziehungsweise der Bodenverflüssigung geäußert? Von wem wurden diese Bedenken geäußert?
Wer hat wann entsprechende Untersuchungen beauftragt und wer hat diese durchgeführt?
Seit wann liegen Gutachten vor, dass die Erdbebensicherheit / Gefahr der Bodenverflüssigung für das bestehende Jülicher Zwischenlager (wieder) als nicht gegeben betrachtet wurde (bzw. dieser Aspekt positiv beschieden wurde).
Wann wurden diese Erkenntnisse der JEN, dem JEN-Aufsichtsrat, der Bundesregierung und der Landesregierung mitgeteilt?
Welche Schlussfolgerungen und/ oder Konsequenzen haben die NRW-Atomaufsicht/ das NRW-Wirtschaftsministerium aus den Erkenntnissen zur positiven Einschätzung der Erdbebensicherheit gezogen?
Welche Gründe rechtfertigen weiterhin die Aufrechterhaltung der unmittelbaren Räumungsanordnung aus dem Jahr 2014?

Zu den drei Optionen:

Welche Institution/ Behörde/ Ministerium/ GmbH trifft letztendlich die Entscheidung, was mit den 152 Castoren passieren soll? Im Zeitungsartikel „NRW drohen Castortransporte“ der taz vom 22.11.2023 (https://taz.de/Proteste-von-Anti-Atom-Initiativen/!5974857/) heißt es: „Zwar erklärt Neubaurs Ministerium, über den Verbleib des Atommülls entscheide das BASE – doch das Bundesamt will da offenbar nicht mitspielen. Das Amt sei lediglich Genehmigungsbehörde „zum Transport von Jülich nach Ahaus“, heißt es in einer Mail an die taz: Ein „Ansprechpartner für Fragen zu diesbezüglichen politischen Entscheidungen“ sei das BASE dagegen ausdrücklich nicht.“ In einem Zeitungsartikel der WAZ vom 22.11.2023 heißt es, dass Bundesfinanz-, Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium die Ahaus-Option bevorzugen. Am Rande einer Protest-Aktion äußerte sich ein JEN-Mitarbeiter, dass es der JEN egal sei, wo der Atommüll hinkomme, die NRW-Atomaufsicht dränge aufgrund der Räumungsanordnung auf Castor-Transporte nach Ahaus.
Welche Rolle spielt die NRW-Atomaufsicht bei der Entscheidungsfindung?
Macht die NRW-Atomaufsicht der JEN Vorgaben, in welchem zeitlichem und personellen Rahmen welche Option zu bearbeiten ist?
In welchem Umfang wird die Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
In welchem Umfang wurde die Option des Castor-Exports in die USA seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
In welchem Umfang wird die Option der Castor-Transporte nach Ahaus seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
Wie oft und in welchem Umfang wurde der JEN-Aufsichtsrat in die Priorisierung / Mittelverteilung / Personalzuweisung für die verschiedenen Optionen eingebunden?
Kam es im JEN-Aufsichtsrat zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der drei Optionen? Wenn ja, wie wurden diese beigelegt?
Wie hat sich das Land NRW (Wirtschaftsministerium/ Atomaufsicht, Verkehrsministerium, Innenministerium, etc.) in die Bearbeitung der drei Optionen eingebracht? Wurden eigene Gutachten in Auftrag gegeben? Wurden Vorschläge von JEN-Aufsichtsräten des Landes NRW eingebracht? Bitte nach Maßnahmen, Schrift- und Wortbeiträgen und Jahr bzw. Sitzung aufschlüsseln.
Seit wann ist der Aufsichtsrat Jörg Berndt nicht mehr für die NRW-Atomaufsicht tätig?
Erstattet Jörg Berndt der NRW-Atomaufsicht weiterhin Bericht über die Vorgänge in der JEN?
Finden weiterhin Absprachen bezüglich der Aufsichtsratstätigkeit zwischen NRW-Atomaufsicht und Jörg Berndt statt?
Wann und mit welcher Begründung wurde die USA-Option gestoppt? Wer hat den Stopp dieser Option angeordnet/ entschieden? Welche Erkenntnisse/ Gutachten waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?
Wann hat die JEN den Aufsichtsrat bzw. direkt die NRW-Atomaufsicht bzw. NRW-Landesregierung und Bundesregierung über den Stopp der USA-Option informiert?

Zur Ahaus-Option:
Im Untersuchungs-Ausschuss zur Ramedetal-Brücke war von ignorierten Sicherheitswarnungen und Überraschungen über das Ausmaß der Schäden die Rede, ein Einsturz aufgrund der Belastung wurde im Nachhinein als recht hoch eingeschätzt. Welche zusätzlichen Untersuchungen wurden bezüglich der Brücken auf der Transport-Route in Auftrag gegeben?
Welche zusätzlichen Untersuchungen und Sicherheitsmaßnahmen wurden/ werden aufgrund der Baustellen, z. B. Im Kreuz Kaiserberg, durchgeführt.
Spätestens 2030 muss mit Planungen für die Räumung des Zwischenlagers Ahaus begonnen werden, da die Genehmigung 2036 ausläuft. Welche Maßnahmen plant die NRW-Atomaufsicht, damit es nicht wie auch in Jülich zu einem genehmigungslosen Zustand kommt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Hanns-Jörg Rohwedder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wa…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hanns-Jörg Rohwedder
Betreff
Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#294322]
Datum
6. Dezember 2023 20:31
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurden erstmals Bedenken bezüglich der Erdbebensicherheit beziehungsweise der Bodenverflüssigung geäußert? Von wem wurden diese Bedenken geäußert? Wer hat wann entsprechende Untersuchungen beauftragt und wer hat diese durchgeführt? Seit wann liegen Gutachten vor, dass die Erdbebensicherheit / Gefahr der Bodenverflüssigung für das bestehende Jülicher Zwischenlager (wieder) als nicht gegeben betrachtet wurde (bzw. dieser Aspekt positiv beschieden wurde). Wann wurden diese Erkenntnisse der JEN, dem JEN-Aufsichtsrat, der Bundesregierung und der Landesregierung mitgeteilt? Welche Schlussfolgerungen und/ oder Konsequenzen haben die NRW-Atomaufsicht/ das NRW-Wirtschaftsministerium aus den Erkenntnissen zur positiven Einschätzung der Erdbebensicherheit gezogen? Welche Gründe rechtfertigen weiterhin die Aufrechterhaltung der unmittelbaren Räumungsanordnung aus dem Jahr 2014? Zu den drei Optionen: Welche Institution/ Behörde/ Ministerium/ GmbH trifft letztendlich die Entscheidung, was mit den 152 Castoren passieren soll? Im Zeitungsartikel „NRW drohen Castortransporte“ der taz vom 22.11.2023 (https://taz.de/Proteste-von-Anti-Atom-Initiativen/!5974857/) heißt es: „Zwar erklärt Neubaurs Ministerium, über den Verbleib des Atommülls entscheide das BASE – doch das Bundesamt will da offenbar nicht mitspielen. Das Amt sei lediglich Genehmigungsbehörde „zum Transport von Jülich nach Ahaus“, heißt es in einer Mail an die taz: Ein „Ansprechpartner für Fragen zu diesbezüglichen politischen Entscheidungen“ sei das BASE dagegen ausdrücklich nicht.“ In einem Zeitungsartikel der WAZ vom 22.11.2023 heißt es, dass Bundesfinanz-, Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium die Ahaus-Option bevorzugen. Am Rande einer Protest-Aktion äußerte sich ein JEN-Mitarbeiter, dass es der JEN egal sei, wo der Atommüll hinkomme, die NRW-Atomaufsicht dränge aufgrund der Räumungsanordnung auf Castor-Transporte nach Ahaus. Welche Rolle spielt die NRW-Atomaufsicht bei der Entscheidungsfindung? Macht die NRW-Atomaufsicht der JEN Vorgaben, in welchem zeitlichem und personellen Rahmen welche Option zu bearbeiten ist? In welchem Umfang wird die Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr). In welchem Umfang wurde die Option des Castor-Exports in die USA seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr). In welchem Umfang wird die Option der Castor-Transporte nach Ahaus seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr). Wie oft und in welchem Umfang wurde der JEN-Aufsichtsrat in die Priorisierung / Mittelverteilung / Personalzuweisung für die verschiedenen Optionen eingebunden? Kam es im JEN-Aufsichtsrat zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der drei Optionen? Wenn ja, wie wurden diese beigelegt? Wie hat sich das Land NRW (Wirtschaftsministerium/ Atomaufsicht, Verkehrsministerium, Innenministerium, etc.) in die Bearbeitung der drei Optionen eingebracht? Wurden eigene Gutachten in Auftrag gegeben? Wurden Vorschläge von JEN-Aufsichtsräten des Landes NRW eingebracht? Bitte nach Maßnahmen, Schrift- und Wortbeiträgen und Jahr bzw. Sitzung aufschlüsseln. Seit wann ist der Aufsichtsrat Jörg Berndt nicht mehr für die NRW-Atomaufsicht tätig? Erstattet Jörg Berndt der NRW-Atomaufsicht weiterhin Bericht über die Vorgänge in der JEN? Finden weiterhin Absprachen bezüglich der Aufsichtsratstätigkeit zwischen NRW-Atomaufsicht und Jörg Berndt statt? Wann und mit welcher Begründung wurde die USA-Option gestoppt? Wer hat den Stopp dieser Option angeordnet/ entschieden? Welche Erkenntnisse/ Gutachten waren für diese Entscheidung ausschlaggebend? Wann hat die JEN den Aufsichtsrat bzw. direkt die NRW-Atomaufsicht bzw. NRW-Landesregierung und Bundesregierung über den Stopp der USA-Option informiert? Zur Ahaus-Option: Im Untersuchungs-Ausschuss zur Ramedetal-Brücke war von ignorierten Sicherheitswarnungen und Überraschungen über das Ausmaß der Schäden die Rede, ein Einsturz aufgrund der Belastung wurde im Nachhinein als recht hoch eingeschätzt. Welche zusätzlichen Untersuchungen wurden bezüglich der Brücken auf der Transport-Route in Auftrag gegeben? Welche zusätzlichen Untersuchungen und Sicherheitsmaßnahmen wurden/ werden aufgrund der Baustellen, z. B. Im Kreuz Kaiserberg, durchgeführt. Spätestens 2030 muss mit Planungen für die Räumung des Zwischenlagers Ahaus begonnen werden, da die Genehmigung 2036 ausläuft. Welche Maßnahmen plant die NRW-Atomaufsicht, damit es nicht wie auch in Jülich zu einem genehmigungslosen Zustand kommt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanns-Jörg Rohwedder Anfragenr: 294322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294322/ Postanschrift Hanns-Jörg Rohwedder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanns-Jörg Rohwedder
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Rohwedder, hiermit bestätigen wir Ihnen den Empfang Ihres Antrags gem. IFG / UIG NRW vom 06.12…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#294322]
Datum
11. Dezember 2023 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohwedder, hiermit bestätigen wir Ihnen den Empfang Ihres Antrags gem. IFG / UIG NRW vom 06.12.2023. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Rohwedder, die Beantwortung Ihrer Fragen vom 06.12.2023 wird noch eine gewisse Zeit in Anspruc…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#294322]
Datum
4. Januar 2024 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohwedder, die Beantwortung Ihrer Fragen vom 06.12.2023 wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden Ihnen die Antworten voraussichtlich bis Anfang Februar zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Rohwedder, anliegend erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Fragen vom 06.12.2023. Die Übersendun…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#294322]
Datum
5. Februar 2024 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rohwedder, anliegend erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Fragen vom 06.12.2023. Die Übersendung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen