Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich und der Option der Verlegung nach Ahaus statt Neubau in Jülich oder Transport woanders hin (USA).

Zu den drei Optionen:

Welche Institution/ Behörde/ Ministerium/ GmbH trifft letztendlich die Entscheidung, was mit den 152 Castoren passieren soll? Im Zeitungsartikel „NRW drohen Castortransporte“ der taz vom 22.11.2023 heißt es: „Zwar erklärt Neubaurs Ministerium, über den Verbleib des Atommülls entscheide das BASE – doch das Bundesamt will da offenbar nicht mitspielen. Das Amt sei lediglich Genehmigungsbehörde „zum Transport von Jülich nach Ahaus“, heißt es in einer Mail an die taz: Ein „Ansprechpartner für Fragen zu diesbezüglichen politischen Entscheidungen“ sei das BASE dagegen ausdrücklich nicht.“ (https://taz.de/Proteste-von-Anti-Atom-Initiativen/!5974857/). In einem Zeitungsartikel der WAZ vom 22.11.2023 heißt es, dass Bundesfinanz-, Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium die Ahaus-Option bevorzugen. Am Rande einer Protest-Aktion äußerte sich ein JEN-Mitarbeiter, dass es der JEN egal sei, wo der Atommüll hinkomme, die NRW-Atomaufsicht dränge aufgrund der Räumungsanordnung auf Castor-Transporte nach Ahaus.
In welchem Rahmen ist das NRW-Innenministerium an der Entscheidung für oder gegen Castor-Transporte nach Ahaus beteligt?
Werden die Einsatzkosten für die Landes-Polizei bei der Sicherung von Castor-Transporten den anderen Beteiligten kommuniziert und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt?

Zur Transport-Route Jülich-Ahaus und den Probe-Fahrten:
Wie hoch waren die Einsatzkosten der Landespolizei zur Durchführung der drei Probetransporte (1x ohne Castor-Behälter am 27./28. Juni 2023, 2x mit leerem Castor am 7. und 21. November 2023)?
Wie hoch waren die Einsatzkosten der Landes-Polizei für die Sicherung der jeweiligen Rückfahrten nach Jülich?
Wie viele Einsatzstunden sind insgesamt für die drei Probe-Fahrten angefallen?
Wie bewertet das Innenministerium den enormen Sicherungsaufwand für die Castortransporte in Hinblick auf weitere Groß-Ereignisse wie die aktuellen Bauern-Demos und die kommenden Fußball-EM sowie die stetig erhöhte Einsatzrate im Rahmen des Gaza-Krieges?
Wie hoch werden die Einsatzstunden für die Durchführung der echten Castor-Transporte sein?
Wie viele Einsatz-Stunden werden dafür veranschlagt?
Wie bewertet das Innen-Ministerium die Routen-Führung quer durch NRW und neuralgische Punkte wie zum Beispiel den Düsseldorfer Flughafentunnel oder die Baustelle am Kreuz Kaiserberg? Beim zweiten Probetransport kam es im Kreuz Kaiserberg zu einem Rangiermanöver, da der Schwertransport die Baustelle/ die Ausfahrt nicht problemlos passieren konnte.
Welche Verkehrstechnischen Gründe sprechen dafür, dass bei beiden Probetransporten durch Autobahnwechsel quasi alle Duisburger Autobahnen betroffen waren, nämlich im Kreuz Kaiserberg von der A3 auf die A40, dann auf die A59, dann auf die A42 um dann wieder auf die A3 zu fahren?
Wie bewertet das Innenministerium diese „Schleife“ sicherheitstechnisch?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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Hanns-Jörg Rohwedder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hanns-Jörg Rohwedder
Betreff
Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich und der Option der Verlegung nach Ahaus statt Neubau in Jülich oder Transport woanders hin (USA). [#296805]
Datum
10. Januar 2024 17:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu den drei Optionen: Welche Institution/ Behörde/ Ministerium/ GmbH trifft letztendlich die Entscheidung, was mit den 152 Castoren passieren soll? Im Zeitungsartikel „NRW drohen Castortransporte“ der taz vom 22.11.2023 heißt es: „Zwar erklärt Neubaurs Ministerium, über den Verbleib des Atommülls entscheide das BASE – doch das Bundesamt will da offenbar nicht mitspielen. Das Amt sei lediglich Genehmigungsbehörde „zum Transport von Jülich nach Ahaus“, heißt es in einer Mail an die taz: Ein „Ansprechpartner für Fragen zu diesbezüglichen politischen Entscheidungen“ sei das BASE dagegen ausdrücklich nicht.“ (https://taz.de/Proteste-von-Anti-Atom-Initiativen/!5974857/). In einem Zeitungsartikel der WAZ vom 22.11.2023 heißt es, dass Bundesfinanz-, Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium die Ahaus-Option bevorzugen. Am Rande einer Protest-Aktion äußerte sich ein JEN-Mitarbeiter, dass es der JEN egal sei, wo der Atommüll hinkomme, die NRW-Atomaufsicht dränge aufgrund der Räumungsanordnung auf Castor-Transporte nach Ahaus. In welchem Rahmen ist das NRW-Innenministerium an der Entscheidung für oder gegen Castor-Transporte nach Ahaus beteligt? Werden die Einsatzkosten für die Landes-Polizei bei der Sicherung von Castor-Transporten den anderen Beteiligten kommuniziert und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt? Zur Transport-Route Jülich-Ahaus und den Probe-Fahrten: Wie hoch waren die Einsatzkosten der Landespolizei zur Durchführung der drei Probetransporte (1x ohne Castor-Behälter am 27./28. Juni 2023, 2x mit leerem Castor am 7. und 21. November 2023)? Wie hoch waren die Einsatzkosten der Landes-Polizei für die Sicherung der jeweiligen Rückfahrten nach Jülich? Wie viele Einsatzstunden sind insgesamt für die drei Probe-Fahrten angefallen? Wie bewertet das Innenministerium den enormen Sicherungsaufwand für die Castortransporte in Hinblick auf weitere Groß-Ereignisse wie die aktuellen Bauern-Demos und die kommenden Fußball-EM sowie die stetig erhöhte Einsatzrate im Rahmen des Gaza-Krieges? Wie hoch werden die Einsatzstunden für die Durchführung der echten Castor-Transporte sein? Wie viele Einsatz-Stunden werden dafür veranschlagt? Wie bewertet das Innen-Ministerium die Routen-Führung quer durch NRW und neuralgische Punkte wie zum Beispiel den Düsseldorfer Flughafentunnel oder die Baustelle am Kreuz Kaiserberg? Beim zweiten Probetransport kam es im Kreuz Kaiserberg zu einem Rangiermanöver, da der Schwertransport die Baustelle/ die Ausfahrt nicht problemlos passieren konnte. Welche Verkehrstechnischen Gründe sprechen dafür, dass bei beiden Probetransporten durch Autobahnwechsel quasi alle Duisburger Autobahnen betroffen waren, nämlich im Kreuz Kaiserberg von der A3 auf die A40, dann auf die A59, dann auf die A42 um dann wieder auf die A3 zu fahren? Wie bewertet das Innenministerium diese „Schleife“ sicherheitstechnisch?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanns-Jörg Rohwedder Anfragenr: 296805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296805/ Postanschrift Hanns-Jörg Rohwedder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanns-Jörg Rohwedder
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Rohwedder, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Leider daue…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich und der Option der Verlegung nach Ahaus statt Neubau in Jülich oder Transport woanders hin (USA). [#296805]
Datum
6. Februar 2024 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohwedder, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Leider dauert die Bearbeitung Ihres Antrags noch an. Ich komme unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Rohwedder, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vo…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich und der Option der Verlegung nach Ahaus statt Neubau in Jülich oder Transport woanders hin (USA). [#296805]
Datum
14. Februar 2024 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Herr Rohwedder, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 10.01.2024. Zunächst darf ich mir den Hinweis erlauben, dass das IFG NRW auf in der angerufenen Stelle (hier: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen) vorhandene amtliche Informationen abstellt und eine Informationsbeschaffung nicht vorgesehen ist. (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Hierbei ist die inhaltliche Richtigkeit der Information nicht zu überprüfen (§5 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW). Die Zuständigkeit für die Vorbereitung und Durchführung des von Ihnen angefragten polizeilichen Einsatzes liegt nicht beim Ministerium des Innern, sondern bei der einsatzführenden Kreispolizeibehörde. Das IFG NRW stellt auf vorhandene Informationen ab, die Bestandteil der Verwaltungsunterlagen geworden sind. Bewertungen (zu Fragen), die nicht diesen Voraussetzungen entsprechen, sind nicht vom IFG NRW abgedeckt. Vor diesem Hintergrund und den o.a. Ausführungen darf ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: In welchem Rahmen ist das NRW-Innenministerium an der Entscheidung für oder gegen Castor-Transporte nach Ahaus beteiligt? Eine Entscheidung für oder gegen Castor-Transporte nach Ahaus fällt nicht in die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern. Werden die Einsatzkosten für die Landes-Polizei bei der Sicherung von Castor-Transporten den anderen Beteiligten kommuniziert und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt? Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben und liegen daher nicht vor. Folglich können die Einsatzkosten für die Polizei bei der Sicherung von Castor-Transporten nicht kommuniziert werden und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Zur Transport-Route Jülich-Ahaus und den Probe-Fahrten: Wie hoch waren die Einsatzkosten der Landespolizei zur Durchführung der drei Probetransporte (1x ohne Castor-Behälter am 27./28. Juni 2023, 2x mit leerem Castor am 7. und 21. November 2023)? Wie ausgeführt, liegen die gewünschten Informationen im Ministerium des Innern nicht vor. Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Wie hoch waren die Einsatzkosten der Landes-Polizei für die Sicherung der jeweiligen Rückfahrten nach Jülich? Die gewünschten Informationen liegen im Ministerium des Innern nicht vor (s.o.). Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Wie viele Einsatzstunden sind insgesamt für die drei Probe-Fahrten angefallen? Die gewünschten Informationen liegen im Ministerium des Innern nicht vor. Wie bewertet das Innenministerium den enormen Sicherungsaufwand für die Castortransporte in Hinblick auf weitere Groß-Ereignisse wie die aktuellen Bauern-Demos und die kommenden Fußball-EM sowie die stetig erhöhte Einsatzrate im Rahmen des Gaza-Krieges? Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist jederzeit befähigt professionell auf Einsatzanlässe zu reagieren. Die notwendigen polizeilichen Maßnahmen trifft die zuständige Kreispolizeibehörde in eigener Zuständigkeit. Wie hoch werden die Einsatzstunden für die Durchführung der echten Castor-Transporte sein? Die gewünschten Informationen liegen im Ministerium des Innern nicht vor. Wie viele Einsatz-Stunden werden dafür veranschlagt? Die gewünschten Informationen liegen im Ministerium des Innern nicht vor. Wie bewertet das Innen-Ministerium die Routen-Führung quer durch NRW und neuralgische Punkte wie zum Beispiel den Düsseldorfer Flughafentunnel oder die Baustelle am Kreuz Kaiserberg? Beim zweiten Probetransport kam es im Kreuz Kaiserberg zu einem Rangiermanöver, da der Schwertransport die Baustelle/ die Ausfahrt nicht problemlos passieren konnte. Eine Bewertung durch das Ministerium des Innern liegt nicht vor - daher ist die gewünschte Information nicht vorhanden und kann nicht gegeben werden. Welche Verkehrstechnischen Gründe sprechen dafür, dass bei beiden Probetransporten durch Autobahnwechsel quasi alle Duisburger Autobahnen betroffen waren, nämlich im Kreuz Kaiserberg von der A3 auf die A40, dann auf die A59, dann auf die A42 um dann wieder auf die A3 zu fahren? Die Zuständigkeit für die Vorbereitung und Durchführung des von Ihnen angefragten polizeilichen Einsatzes liegt nicht beim Ministerium des Innern, sondern bei der einsatzführenden Kreispolizeibehörde. Die gewünschten Informationen liegen nicht vor. Wie bewertet das Innenministerium diese „Schleife“ sicherheitstechnisch? Die gewünschten Informationen liegen nicht vor. (vgl. o.a. Ausführungen). Mit freundlichen Grüßen