Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Internetrecherche bin ich auf ein PDF-Dokument der Fachhochschule des Bundes gestoßen, in dem erwähnt wird, dass Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG durch Beamte der Bundespolizei geschützt werden (https://www.hsbund.de/SharedDocs/Downlo…).
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Liste aller Fluggesellschaften, deren Auslandsstationen durch Angehörige der Bundespolizei geschützt werden.
2. Eine Kopie aller Verträge, die mit den in Frage 1 erfragten Fluggesellschaften geschlossen wurden und den Schutz von deren Auslandsstationen durch die Bundespolizei betreffen.
3. Eine Liste aller durch die Bundespolizei geschützten Auslandsstationen, aus der die Anzahl der an den jeweiligen Standorten eingesetzten Beamte hervorgeht.
4. Eine Liste aller Behörden, die am Schutz der Auslandsstationen von Fluggesellschaften beteiligt sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Oktober 2019
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16. November 2019
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Kosten dieser Information:255,00 Euro
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9 Follower:innen

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es scheinen die eigentlich angeforderten Unterlagen nicht auf dem Portal gelandet zu sein.
Können Sie das eventuell noch nachholen?
Viele Grüße
Matthias