zurückgelassenes Betriebs und Wohnungs Vermögenswerte

Ich bin 1961 aus der DDR ( Berlin )Ost nach (Berlin )West geflüchtet. Ich war Schuhmacher mit eigenem Geschäft ,und einer neu eingerichteten 2 Zimmerwohnung 1961 geflohen. Ich habe alles zurück gelassen. soviel mir bekannt wurde, wurden alle Maschinen und Gegenstände aus meinem Geschäft und der Wohnung von der DDR verkauft. Habe ich heute noch Anspruch auf den Erlös der verkauften Gegenstände? Und an wen könnte ich mich diesbezüglich wenden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 2 Follower:innen
Werner Knopf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin 1961 aus …
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
Werner Knopf
Betreff
zurückgelassenes Betriebs und Wohnungs Vermögenswerte [#231776]
Datum
26. Oktober 2021 17:16
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin 1961 aus der DDR ( Berlin )Ost nach (Berlin )West geflüchtet. Ich war Schuhmacher mit eigenem Geschäft ,und einer neu eingerichteten 2 Zimmerwohnung 1961 geflohen. Ich habe alles zurück gelassen. soviel mir bekannt wurde, wurden alle Maschinen und Gegenstände aus meinem Geschäft und der Wohnung von der DDR verkauft. Habe ich heute noch Anspruch auf den Erlös der verkauften Gegenstände? Und an wen könnte ich mich diesbezüglich wenden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Knopf Anfragenr: 231776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231776/ Postanschrift Werner Knopf << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Werner Knopf

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Bundesarchiv
Anfragenr: 231776 Sehr geehrter Herr Knopf, da Sie sich mit Ihrem Antrag vom 26.10.2021 an das Stasi -Unterlagen-…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Anfragenr: 231776
Datum
10. November 2021 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Knopf, da Sie sich mit Ihrem Antrag vom 26.10.2021 an das Stasi -Unterlagen-Archiv des Bundesarchivs gewandt haben, wird hier davon ausgegangen, dass Sie Informationen aus dem Archivgut des ehem. Ministeriums für Staatssicherheit Ihren Fall betreffend begehren. Der Zugang zu diesen Informationen, soweit diese vorhanden und bereits erschlossen sind, ist grundsätzlich möglich; jedoch nicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Als spezialgesetzliche Grundlage geht das sog. Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) dem IFG vor. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie gem. § 12 Abs. 1 StUG einen Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht stellen. Den entsprechenden Antrag und die zu beachtenden Hinweise sind unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen/ Weitere Informationen könnten dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) vorliegen. Das BADV ist ebenfalls über das Internet unter folgender Adresse erreichbar: https://www.badv.bund.de Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zunächst weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen