Zusätzlicher Urlaub auf Grund der Ahrflut 2021 (sogenannte Fluttage)

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprechend der Dokumente

Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 22. Juli 2021
Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 06. August 2021 (Ergänzung zum Rundschreiben vom 22. Juli 2021)
Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18. August 2021

auf der Seite

https://www.gstb-rlp.de/gstbrp/Schwerpunkte/Unwetterkatastrophe%3A%20Kommunen%20helfen%20Kommunen/Mitteilung%20%C3%BCber%20Dienst-%20und%20arbeitsrechtliche%20Regelungen%20und%20Hinweise%20anl%C3%A4sslich%20der%20Flutkatastrophe%20des%20Ministerium%20des%20Innern%20und%20f%C3%BCr%20Sport/

konnte für Bedienstete des Landes Rheinland-Pfalz bis zu 40 Tage zusätzlicher Urlaub gewährt werden. Dieser sollte der Sicherung des eigenen, unmittelbar durch die Flutkatastrophe bedrohten Eigentums dienen bzw. in anderen Fällen der vorübergehenden Verhinderung an der Arbeitsleistung infolge der akuten Flutkatastrophe genommen werden. Diese beiden Tatbestände sind auf den akuten "Notstand" nach der Flut ausgerichtet und eine gute Unterstützung für die Betroffenen.

2 Jahre nach der Flut ist die Antragsgrundlage (akute Notsituation) nicht mehr gegeben und somit dürften keine „Fluttage“ mehr genommen werden. Ich bitte daher um Übersendung der Anzahl der an Ihrer Schule genommenen „Fluttage“ im Schuljahr 2023/2024.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

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  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend der Dokumente Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vo…
An Grundschule Oberwinter (53424 Remagen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusätzlicher Urlaub auf Grund der Ahrflut 2021 (sogenannte Fluttage) [#298504]
Datum
27. Januar 2024 17:56
An
Grundschule Oberwinter (53424 Remagen)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend der Dokumente Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 22. Juli 2021 Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 06. August 2021 (Ergänzung zum Rundschreiben vom 22. Juli 2021) Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18. August 2021 auf der Seite https://www.gstb-rlp.de/gstbrp/Schwerpunkte/Unwetterkatastrophe%3A%20Kommunen%20helfen%20Kommunen/Mitteilung%20%C3%BCber%20Dienst-%20und%20arbeitsrechtliche%20Regelungen%20und%20Hinweise%20anl%C3%A4sslich%20der%20Flutkatastrophe%20des%20Ministerium%20des%20Innern%20und%20f%C3%BCr%20Sport/ konnte für Bedienstete des Landes Rheinland-Pfalz bis zu 40 Tage zusätzlicher Urlaub gewährt werden. Dieser sollte der Sicherung des eigenen, unmittelbar durch die Flutkatastrophe bedrohten Eigentums dienen bzw. in anderen Fällen der vorübergehenden Verhinderung an der Arbeitsleistung infolge der akuten Flutkatastrophe genommen werden. Diese beiden Tatbestände sind auf den akuten "Notstand" nach der Flut ausgerichtet und eine gute Unterstützung für die Betroffenen. 2 Jahre nach der Flut ist die Antragsgrundlage (akute Notsituation) nicht mehr gegeben und somit dürften keine „Fluttage“ mehr genommen werden. Ich bitte daher um Übersendung der Anzahl der an Ihrer Schule genommenen „Fluttage“ im Schuljahr 2023/2024. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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