Zusammenarbeit mit Centerra oder Constellis

Die Firmen Centerra Integrated Services GMBH Von Miller Straße 13 D-67661 Kaiserslautern, Germany Tel: +49.631.36334.29

Und https://constellis.com/contact https://constellis.com/who-we-are/global-footprint

sind scheinbar in Deutschland / Europa aktiv. Gibt es Verträge von staatlicher Seite (Bundes-, Landesregierungen, Ministerien) mit diesen oder mit einer dieser Firmen oder deren Filialen, und wenn ja auf welchen Gebieten werden diese Firmen beauftragt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
Jürgen Skucek
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Firmen Cente…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jürgen Skucek
Betreff
Zusammenarbeit mit Centerra oder Constellis [#205206]
Datum
7. Dezember 2020 18:42
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Firmen Centerra Integrated Services GMBH Von Miller Straße 13 D-67661 Kaiserslautern, Germany Tel: +49.631.36334.29 Und https://constellis.com/contact https://constellis.com/who-we-are/global-footprint sind scheinbar in Deutschland / Europa aktiv. Gibt es Verträge von staatlicher Seite (Bundes-, Landesregierungen, Ministerien) mit diesen oder mit einer dieser Firmen oder deren Filialen, und wenn ja auf welchen Gebieten werden diese Firmen beauftragt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Skucek Anfragenr: 205206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205206/ Postanschrift Jürgen Skucek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Skucek

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Skucek, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Zusammenarbeit mit Centerra oder Constellis [#205206]
Datum
8. Dezember 2020 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,0 KB


Sehr geehrter Herr Skucek, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Frage kann nur für das Bundesministerium für Gesundheit beantwortet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die beiden benannten Firmen bisher nicht beauftragt. Zur Beantwortung Ihrer Frage bezüglich anderer Behörden verweise ich Sie zuständigkeitshalber an die Behörden, von denen Sie eine Auskunft wünschen. Mit freundlichen Grüßen