Zusammenarbeit mit dem Iran im Bereich Metrologie

Wurden der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in 2022 Weisungen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Iran erteilt?

Falls es solche Weisungen gegeben hat, bitte ich um eine Kopie der Weisungen und sofern das nicht möglich sein sollte, um eine kurze Zusammenfassung über den Inhalt der Weisungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurden der Physikalisch-Technischen B…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammenarbeit mit dem Iran im Bereich Metrologie [#292653]
Datum
18. November 2023 03:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in 2022 Weisungen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Iran erteilt? Falls es solche Weisungen gegeben hat, bitte ich um eine Kopie der Weisungen und sofern das nicht möglich sein sollte, um eine kurze Zusammenfassung über den Inhalt der Weisungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292653/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bescheid nach IFG zum Antrag vom 18.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihne…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Bescheid nach IFG zum Antrag vom 18.11.2023
Datum
13. Dezember 2023 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 18.11.2023 nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen