Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern

Zusammenarbeit des BMZ mit Kuba im Rahmen der "BMZ 2030" - Liste der Projekten, Organisation, Laufzeit, Projektziele, Finanzvolumen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
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Milay Companioni
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zusammenarbeit d…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Milay Companioni
Betreff
Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern [#252078]
Datum
25. Juni 2022 01:23
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusammenarbeit des BMZ mit Kuba im Rahmen der "BMZ 2030" - Liste der Projekten, Organisation, Laufzeit, Projektziele, Finanzvolumen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Milay Companioni Anfragenr: 252078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252078/ Postanschrift Milay Companioni << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Milay Companioni
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0292 061 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Companioni, ich bestätige den E…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0292 061 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
27. Juni 2022 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Companioni, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. Juni 2022, eingegangen im BMZ am 27. Juni 2022. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Milay Companioni
AW: IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0292 061 - hier: Eingangsbestätigung [#252078] Sehr geehrte Damen und Herren, es ga…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Milay Companioni
Betreff
AW: IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0292 061 - hier: Eingangsbestätigung [#252078]
Datum
28. Juni 2022 10:35
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gab eine ähnliche Anfrage an europäischen Institutionen, man hat kein Geld bezahlt. Steht tatsächlich die Möglichkeit dass man ca. 500 Euro als Gebühren zu zahlen wären? Oder könnten Sie eine Schätzung der Kosten nennen? Wenn es keine gibt, dann würde ich Ich die Anfrage zurückziehen, da ich vermute mal, dass nachdem Sie das Recherche gemacht haben, werde ich verpflichtet zu sein zu zahlen. Oder irre ich mich? Danke für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Milay Companioni Anfragenr: 252078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252078/

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag GZ: Z14 O4010 0292/061 - hier: Keine Informationen Sehr geehrte Frau Companioni, ich beziehe mich …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag GZ: Z14 O4010 0292/061 - hier: Keine Informationen
Datum
13. Juli 2022 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Companioni, ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und teile Ihnen mit, dass im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung keine amtlichen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorliegen. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen möchten und sehe ihn als erledigt an. Sollten Sie jedoch Zweifel daran haben, dass die von Ihnen begehrten Informationen im BMZ nicht vorliegen, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen können. Mit freundlichen Grüßen