Zusammenarbeit mit libanesischen Behörden

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem Art. 5 GG/IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir auf Basis des Presserechts sowie hilfsweise des IFG folgende Fragen zu beantworten:
Hat die deutsche Regierung zwischen 2011 und 2021 libanesischen Sicherheitsdienste sowie die libanesische Justiz unterstützt, um die Menschenrechte und/oder die Meinungsfreiheit zu fördern?
Wenn ja, möchte ich um folgende Informationen zu den Untersütztungen bitten:
- Name der Finanzierungsquelle/des Mechanismus/des Programms und deren finanziellem Umfang;
- die Ziele der Finanzierungsform/des Mechanismus/des Programms;
- Die Aktivitäten, die im Rahmen der Finanzierungsform/des Mechanismus/des Programms zur Förderung der Menschenrechte/der Meinungsfreiheit durchgeführt werden;
- Anfangs- und Enddatum des Finanzierungsstroms/-mechanismus/-programms;
- Internationale und/oder nationale Nichtregierungsorganisationen, die Zuschüsse für die Durchführung dieser Projekte erhalten haben; sowie
- die Partner aus dem Sicherheits- und Justizbereich bzw. die Begünstigten der Projekte (z.B. libanesische Armee, innere Sicherheitskräfte, Grenzschutz, Zollbehörden usw.)

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Art. 5 GG/IFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir auf Basis des Presserech…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zusammenarbeit mit libanesischen Behörden [#256889]
Datum
11. August 2022 18:20
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Art. 5 GG/IFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir auf Basis des Presserechts sowie hilfsweise des IFG folgende Fragen zu beantworten: Hat die deutsche Regierung zwischen 2011 und 2021 libanesischen Sicherheitsdienste sowie die libanesische Justiz unterstützt, um die Menschenrechte und/oder die Meinungsfreiheit zu fördern? Wenn ja, möchte ich um folgende Informationen zu den Untersütztungen bitten: - Name der Finanzierungsquelle/des Mechanismus/des Programms und deren finanziellem Umfang; - die Ziele der Finanzierungsform/des Mechanismus/des Programms; - Die Aktivitäten, die im Rahmen der Finanzierungsform/des Mechanismus/des Programms zur Förderung der Menschenrechte/der Meinungsfreiheit durchgeführt werden; - Anfangs- und Enddatum des Finanzierungsstroms/-mechanismus/-programms; - Internationale und/oder nationale Nichtregierungsorganisationen, die Zuschüsse für die Durchführung dieser Projekte erhalten haben; sowie - die Partner aus dem Sicherheits- und Justizbereich bzw. die Begünstigten der Projekte (z.B. libanesische Armee, innere Sicherheitskräfte, Grenzschutz, Zollbehörden usw.) Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 256889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256889/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusammenarbeit mit libanesischen Behörden“ vom…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zusammenarbeit mit libanesischen Behörden [#256889]
Datum
18. Oktober 2022 14:51
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusammenarbeit mit libanesischen Behörden“ vom 11.08.2022 (#256889) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, Vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 11.08.2022, in denen Sie sic…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Zusammenarbeit mit libanesischen Behörden [#256889]
Datum
4. November 2022 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,5 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, Vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 11.08.2022, in denen Sie sich nach der Zusammenarbeit mit libanesischen Sicherheitsbehörden erkundigen. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u.U. kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihren Anfragen um einfache Auskunftsersuchen im Sinne von – kostenfreien – Bürgeranfragen handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden können. Im von Ihnen angefragten Zeitraum hat das Auswärtige Amt folgende Projekte unabhängiger zivilgesellschaftlicher Akteure und NGOs im Bereich Förderung der Menschenrechte und/oder der Meinungsfreiheit in Kooperation mit libanesischen Behörden und der Justiz gefördert: - 2013 wurde das Projekt „Legal Clinics“ durch das Auswärtige Amt gefördert, das in Kooperation mit der libanesischen Justiz die Modernisierung des Jugendstrafrechts im Sinne rechtsstaatlicher Verfahrensweisen und moderner Erziehungsansätze unterstützt hat. - 2015 wurde das Projekt „Folterprävention in Haftanstalten“ durch das Auswärtige Amt gefördert, das Mitarbeiter von Haftanstalten für das Thema sensibilisierte und den libanesischen Justizbehörden Schulungsmaterial für nachhaltige Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stellte. - 2016 wurde das Projekt „Enhancing the Humanitarian Situation in Detention Centers“ durch das Auswärtige Amt gefördert, in dessen Rahmen die Haftbedingungen in sechs Gefängnissen im Südlibanon insbesondere durch die Wasser- und Sanitärversorgung verbessert wurde. - Zwischen 2019 und 2021 wurde das Projekt „Reducing the Risk of Radicalisation and Violent Extremism in Lebanese Prisons”, durch das Auswärtige Amt gefördert, dass mit Gefängnispersonal und Inhaftierten arbeitete, um deren Fähigkeiten und Kenntnisse im gewaltfreien Konfliktmanagement zu steigern. Zudem wurden Gemeinden, aus denen die (ehemaligen) Inhaftierten stammen, für die Reintegration von Inhaftierten sensibilisiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Namen unserer Partnerorganisationen bei Projekten im Bereich Menschenrechte in politisch sensiblen Ländern auch bei abgeschlossenen Vorhaben aus Sicherheitsgründen nicht teilen. Mit freundlichen Grüßen