Zusammenarbeit mit Tunesischer Küstenwache

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen.
Wie stehen Sie zu dem Verhalten der tunesischen Küstenwache, hinsichtlich des Umgangs mit Flüchtenden auf Flüchtlingsbooten auf Offener See? Wie stehen Sie zu den Informationen, dass die tunesische Küstenwache Motoren an Flüchtlingsbooten demontiert und die Insassen Ihrem Schicksal auf offener See aussetzen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Hans Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Beantwortung folgender F…
An Centrum für internationale Migration und Entwicklung Details
Von
Hans Müller
Betreff
Zusammenarbeit mit Tunesischer Küstenwache [#279516]
Datum
22. Mai 2023 13:02
An
Centrum für internationale Migration und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen. Wie stehen Sie zu dem Verhalten der tunesischen Küstenwache, hinsichtlich des Umgangs mit Flüchtenden auf Flüchtlingsbooten auf Offener See? Wie stehen Sie zu den Informationen, dass die tunesische Küstenwache Motoren an Flüchtlingsbooten demontiert und die Insassen Ihrem Schicksal auf offener See aussetzen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Müller Anfragenr: 279516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279516/
Mit freundlichen Grüßen Hans Müller

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!