Zusammensetzung Nutzungsgebühren

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine detailierte Aufschlüsselung aller enthaltenenden Posten der Grundgebühr je qm/Monat für alle Unterbringungungsobjekte Geflüchteter in Köln laut der neuen Nutzungsgebührenordnung ab 01.01.2024. Ich beziehe mich auf die Grundgebühren der Gebührenvergeichsübersicht, aufgeführt in Anlage 4 der "zweiten Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische geflüchtete Personen".

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammensetzung Nutzungsgebühren [#296996]
Datum
12. Januar 2024 19:15
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine detailierte Aufschlüsselung aller enthaltenenden Posten der Grundgebühr je qm/Monat für alle Unterbringungungsobjekte Geflüchteter in Köln laut der neuen Nutzungsgebührenordnung ab 01.01.2024. Ich beziehe mich auf die Grundgebühren der Gebührenvergeichsübersicht, aufgeführt in Anlage 4 der "zweiten Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische geflüchtete Personen". Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296996/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusammensetzung Nutzungsgebühren“ vom 12.01.2024 (#296996) wurde v…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zusammensetzung Nutzungsgebühren [#296996]
Datum
26. Februar 2024 22:04
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusammensetzung Nutzungsgebühren“ vom 12.01.2024 (#296996) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage #296996 zum Thema Nutzungsgebühren. Da nicht…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Cr / Zusammensetzung Nutzungsgebühren [#296996]
Datum
29. Februar 2024 08:37
Status
Warte auf Antwort
image003.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage #296996 zum Thema Nutzungsgebühren. Da nicht ersichtlich ist, dass der Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW durch eine antragsberechtigte Person gestellt wurde, erteilen wir keine Auskunft. Dazu ist die Angabe des Namens des Antragsstellenden erforderlich. Es ist nicht ersichtlich, dass sich hinter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> eine identifizierbare natürliche Person verbirgt. Auch Frag-den-Staat als Infoportal zur Förderung der Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes ist keine natürliche Person, die nach § 4 Abs.1 IFG NRW informationsberechtigt wäre. Mit freundlichen Grüßen