Zusammensetzung und Vertragsgestaltung Corona-Expertenkommission

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Wie ist die Zusammensetzung der das Gesundheitsministerium und das Bundeskanzleramts beratenden Corona-Expertenkommission zustande gekommen: Wurden die nach meiner Kenntnis derzeit tätigen Berater Christian Drosten, Michael Meyer-Hermann, Gérard Krause, Cornelia Betsch, Rolf Apweiler, Kai Nagel und Melanie Brinkmann direkt angefragt und der Auftrag zur Beratung freihändig vergeben, oder wurden verschiedene (auch andere) mutmaßlich geeignete Berater angefragt und wurde eine Ausschreibung durchgeführt?
In welcher Höhe liegen die Vergütungen für die Beratung und wie sind die Verträge hinsichtlich der Anzahl und Dauer der Beratungen ausgelegt?
Gab es nach Bekanntwerden der Existenz der Beratungskommission evtl. Bewerbungen anderer Experten und wie wurden diee behandelt, bzw. warum wurden diese ggfs. abgelehnt?
Vielen Dank vorab.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist die Zusammensetzun…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammensetzung und Vertragsgestaltung Corona-Expertenkommission [#218349]
Datum
14. April 2021 16:24
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist die Zusammensetzung der das Gesundheitsministerium und das Bundeskanzleramts beratenden Corona-Expertenkommission zustande gekommen: Wurden die nach meiner Kenntnis derzeit tätigen Berater Christian Drosten, Michael Meyer-Hermann, Gérard Krause, Cornelia Betsch, Rolf Apweiler, Kai Nagel und Melanie Brinkmann direkt angefragt und der Auftrag zur Beratung freihändig vergeben, oder wurden verschiedene (auch andere) mutmaßlich geeignete Berater angefragt und wurde eine Ausschreibung durchgeführt? In welcher Höhe liegen die Vergütungen für die Beratung und wie sind die Verträge hinsichtlich der Anzahl und Dauer der Beratungen ausgelegt? Gab es nach Bekanntwerden der Existenz der Beratungskommission evtl. Bewerbungen anderer Experten und wie wurden diee behandelt, bzw. warum wurden diese ggfs. abgelehnt? Vielen Dank vorab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218349/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 096 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachst…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Zusammensetzung und Vertragsgestaltung Corona-Expertenkommission [#218349]
Datum
15. April 2021 11:49
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 096 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. April 2021 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr schnelle Rückmeldung. Das Thema ist Corona "pikant&…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zusammensetzung und Vertragsgestaltung Corona-Expertenkommission [#218349]
Datum
15. April 2021 18:47
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr schnelle Rückmeldung. Das Thema ist Corona "pikant" und ich las bereits mehrfach in der Presse von Mitbürgern, die aufgrund kritischer Nachfragen zu Maßnahmen der Regierung drangsaliert oder diffamiert wurden. Daher wählte ich anonymen Weg... Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, entweder meine Anfrage zu beantworten, oder aber die Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung meiner persönlichen Daten bedarf. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218349/
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2021/NA 096 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail v…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Zusammensetzung und Vertragsgestaltung Corona-Expertenkommission [#218349]
Datum
16. April 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2021/NA 096 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail vom 15. April 2021. Sie dürfen die Art des Informationszugangs selbst wählen (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Die Form der Auskünfte steht jedoch im Ermessen der Behörde (§ 7 Abs. 3 S. 1 IFG). Und um Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides zu haben, übersendet das Bundeskanzleramt seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde. Ich bitte daher letztmalig um Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], bitte schicken Sie die Auskunft an: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen G…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Zusammensetzung und Vertragsgestaltung Corona-Expertenkommission [#218349]
Datum
24. April 2021 12:45
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], bitte schicken Sie die Auskunft an: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 218349 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.04.2021, bei mir eingetroffen am 04.05.2021,mi…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Zusammensetzung und Vertragsgestaltung Corona-Expertenkommission [#218349]
Datum
5. Mai 2021 10:19
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.04.2021, bei mir eingetroffen am 04.05.2021,mit dem Hinweis auf ggfs. entstehende Kosten der Anfrage. Ich bitte freundlichst um Mitteilung über die Kosten, bevor diese anfallen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218349/
Bundeskanzleramt
WG: Ihre IFG-Anfrage vom 14. April 2021 Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Frage zu den Kosten Ihres IFG-Antra…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Ihre IFG-Anfrage vom 14. April 2021
Datum
6. Mai 2021 07:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Frage zu den Kosten Ihres IFG-Antrages teile ich Ihnen mit, dass sich die Kosten am unteren Rand des Gebührenrahmen gemäß der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), Teil A Nr. 2.1 bewegen, der von 15,00 - 125,00 EUR reicht. Erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahren können die genauen Kosten berechnet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre IFG-Anfrage vom 14. April 2021 [#218349] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre IFG-Anfrage vom 14. April 2021 [#218349]
Datum
6. Mai 2021 09:19
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich beziehe derzeit aufgrund der Corona-bedingten behördlichen Schließung meines nicht systemrelevanten Unternehmens leider ALG II - sieht die Kostenverordnung hierzu eine Härtefallregelung o.ä. vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218349/

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Bundeskanzleramt
Der Scan zeigt den wesentlichen Teil des "Antwortschreibens". Ich formuliere mein Resümee mal so: Wäre i…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
87,0 KB
Der Scan zeigt den wesentlichen Teil des "Antwortschreibens". Ich formuliere mein Resümee mal so: Wäre ich Chef einer Firma und einer meiner Mitarbeiter würde mir auf eine solch konkret formulierte Frage, wie ich sie gestellt habe, diese Antwort bekommen, bekäme er höchstens noch Verantwortung für das Abwimmeln von zufällig an der Tür klingelnden Zeugen Jehovas.