Zusammenstellung Kindergeld

Aus welchen Posten wird das derzeitige Kindergeld gebildet? Sprich: Wie kommt man auf das derzeitige Kindergeld

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  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus welchen Posten …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammenstellung Kindergeld [#204930]
Datum
3. Dezember 2020 22:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchen Posten wird das derzeitige Kindergeld gebildet? Sprich: Wie kommt man auf das derzeitige Kindergeld
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204930/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 03. Dezember 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Ausk…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Zusammenstellung Kindergeld [#204930]
Datum
8. Dezember 2020 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 03. Dezember 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Informationen vor. Kindergeld wird in erster Linie als Steuerleistung nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt, somit ist hierfür das Bundesministerium der Finanzen federführend zuständig. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesministerium der Finanzen und reichen Ihren Antrag dort erneut ein: Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Tel.: 03018/ 682 - 0 Fax: 03018/ 682- 32 60 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen