Zuschüsse von privaten Unternehmen & Spenden
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den Jahresrechnung 2020 geht hervor, dass das BMPA, u.a. unter der Haushaltsstelle 01.0240.17700000 (Zuschüsse für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen) Geld erhalten hat.
Für das Jahr 2020 ergeben sich 20.940,10 € als Zuschuss für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen.
Senden Sie mir diesbezüglich folgendes zu:
Liste der Zuschüsse für lfd. Zwecke mit Nennung der
- Höhe des Zuschusses
- privaten Unternehmen, von denen der Zuschuss kam
- dazugehörigen lfd. Zwecke, für den der Zuschuss bestimmt/verwendet wurde.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf von zwei Monaten zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum16. November 2022
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18. Januar 2023
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