Zuschuss Sanierung Marktplatz Eppelborn

in der SZ, Ausgabe Neunkirchen, vom 21.10.2023 wird berichtet, dass der Bürgermeister der Gemeinde Eppelborn einen Brief vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit der Botschaft, dass die Gemeinde mit 8000.000€ Zuschuss für die Sanierung des Marktplatzes rechnen könne, erhalten habe.

Ich bitte um Überlassung einer Kopie dieses Schreibens.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der SZ, Ausgabe Neunkirchen, vo…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuschuss Sanierung Marktplatz Eppelborn [#291033]
Datum
26. Oktober 2023 08:17
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der SZ, Ausgabe Neunkirchen, vom 21.10.2023 wird berichtet, dass der Bürgermeister der Gemeinde Eppelborn einen Brief vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit der Botschaft, dass die Gemeinde mit 8000.000€ Zuschuss für die Sanierung des Marktplatzes rechnen könne, erhalten habe. Ich bitte um Überlassung einer Kopie dieses Schreibens. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291033/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Oktober 2023 über das Informationspo…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Zuschuss Sanierung Marktplatz Eppelborn [#291033]
Datum
26. Oktober 2023 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Oktober 2023 über das Informationsportal „Frag den Staat“. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den von Ihnen zitierten 800.000 Euro lediglich um eine Zuteilung von 796.000 Euro im Rahmen der Städtebauförderung für die bestehende Gesamtmaßnahme „Aktive Ortsmitte Eppelborn“ handelt, die die Gemeinde Eppelborn nach städtebaulicher Abstimmung und erneuter Antragstellung für verschiedene konkrete städtebauliche Einzelmaßnahmen im Ortskern als Zuschuss zu 2/3 der Gesamtkosten verwenden kann. Diese städtebaulichen Einzelmaßnahmen müssen den Zielen des mit der Bürgerschaft in der Gemeinde Eppelborn aufgestellten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes entsprechen. Bei der Zuteilung i.H.v. 796.000 Euro handelt es sich somit nur um eine Art „Absichtserklärung“ und noch keine Festsetzung oder garantierte Auszahlung von Fördermitteln. Da der Zuschuss auf 2/3 der angemeldeten Gesamtkosten i.H.v. 796.000 Euro gedeckelt ist und 1/3 der Kosten von der Gemeinde Eppelborn im Rahmen der Städtebauförderung zu finanzieren sind, handelt es sich insgesamt um einen Zuschuss i.H.v. 532.000 Euro für das Jahr 2023. Daher stellen die von Ihnen genannten 800.000 Euro keinen alleinigen Zuschuss für die Sanierung des Marktplatzes in Eppelborn dar. Mit freundlichen Grüßen