Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019

Abiturprüfungen aller Fächer inklusive Bewertungsrastern der Jahre von 2005-2019

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abiturprüfungen a…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
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Betreff
Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019 [#205146]
Datum
6. Dezember 2020 21:13
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abiturprüfungen aller Fächer inklusive Bewertungsrastern der Jahre von 2005-2019
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205146/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Zur …
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019 [#205146]
Datum
10. Dezember 2020 11:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit geschützten Werken können die Abituraufgaben des Saarlandes nicht veröffentlicht oder an fremde Dritte weitergegeben werden. (Urheberrechtsgesetz UrhG, §§ 1-4: § 1 Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. [...] § 2 Geschützte Werke Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 2. Werke der Musik; 3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; 6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.) Eine kommerzielle Nutzung der Aufgaben ist nicht möglich. Alle Schulen erhalten vom Ministerium für Bildung und Kultur regelmäßig den vollständigen Satz an Prüfungsaufgaben des jeweiligen Prüfungsjahrganges. Damit hat jeder Prüfling über seinen Fachlehrer oder seine Fachlehrerin Zugang zu den Aufgaben der vergangenen Jahre. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Warum gibt es dann Verläge und Geschäfte welche die Abiturprüfungen anbieten.Warum g…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019 [#205146]
Datum
10. Dezember 2020 11:13
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Warum gibt es dann Verläge und Geschäfte welche die Abiturprüfungen anbieten.Warum geht das Ministerium dem nicht nach? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205146/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Vom Ministerium für Bildung und Kultur wurde kein V…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019 [#205146]
Datum
10. Dezember 2020 12:30
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Vom Ministerium für Bildung und Kultur wurde kein Verlag mit der Veröffentlichung von Abiturprüfungen beauftragt. Es bestehen keine geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Ministerium und einem Verlagsbüro. Wie bereits ausgeführt erhalten alle Schulen vom Ministerium für Bildung und Kultur regelmäßig den vollständigen Satz an Prüfungsaufgaben des jeweiligen Prüfungsjahrganges. Damit hat jeder Prüfling über seinen Fachlehrer oder seine Fachlehrerin Zugang zu den Aufgaben der vergangenen Jahre. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sieht sich das Ministerium nicht gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten?Denn wenn …
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Von
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Betreff
AW: Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019 [#205146]
Datum
10. Dezember 2020 13:25
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sieht sich das Ministerium nicht gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten?Denn wenn es dem Ministerium egal ist das unabhängige Firmen Abiprüfungssammlungen verkaufen kann es ja alle Prüfungen veröffentlichen ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205146/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019“ vom 06.…
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Von
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Betreff
AW: Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019 [#205146]
Datum
9. Juni 2021 16:30
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019“ vom 06.12.2020 (#205146) wurde nicht vollkommen beantwortet Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls nötig erbitte ich eine Stellungnahme warum das Ministerium keine rechtlichen Schritte einleitet wenn nicht beauftragte private Firmen Dokumente erstens durch den Verkauf veröffentlichen bzw. kommerziell verwerten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205146/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019“ vom 06…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019 [#205146]
Datum
23. Januar 2022 22:42
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019“ vom 06.12.2020 (#205146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 380 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205146/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr Antragsteller/in wie bereits in meinen früheren E-Mails ausgeführt, werden die Abituraufgaben des Saarlandes…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Zusenden der Abiturprüfungen 2005-2019 [#205146]
Datum
24. Januar 2022 12:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in wie bereits in meinen früheren E-Mails ausgeführt, werden die Abituraufgaben des Saarlandes von Seiten des Ministeriums für Bildung und Kultur nicht veröffentlicht oder an fremde Dritte weitergegeben. In diesem Zusammenhang ist § 1 Satz 4 SIFG zu berücksichtigen, wonach das SIFG für Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sowie Prüfungseinrichtungen nur gilt, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Das Ministerium für Bildung und Kultur bestimmt als Schulaufsichtsbehörde landeszentral die Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfung gemäß einem in den Vorschriften näher festgelegten Verfahren. Auch wenn es sich beim Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes nicht um eine klassische Prüfungseinrichtung handelt, die speziell zum Zwecke der Durchführung von Prüfungen errichtet ist, wird es in dem vorliegenden Zusammenhang doch speziell im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgabe der Vorbereitung der Abiturprüfung und insoweit originär im Bereich von Prüfungen tätig. Es ist in diesem Zusammenhang deshalb als Prüfungseinrichtung im Sinne des § 1 Satz 4 SIFG anzusehen und im Rahmen dieser Tätigkeit vom Anwendungsbereich des SIFG ausgenommen. Daher erfolgt die Ablehnung des Informationszugangs durch das Ministerium für Bildung und Kultur, was aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht materiell-rechtlich nicht zu beanstanden ist. Mit freundlichen Grüßen